Die Initiative zur Förderung der Dorfentwicklung im Oberbergischen Kreis erhält neue Impulse. Die Dorfgemeinschaften sowie eingetragenen Dorfvereine können ab sofort finanzielle Unterstützung für ihre Projekte beantragen. Diese Entscheidung wurde einstimmig vom Kreistag im Haushalt 2025 beschlossen, wo dafür eine Summe von 50.000 Euro festgelegt wurde. Ziel ist es, das ehrenamtliche Engagement in über 1.440 Dörfern und Siedlungsgemeinschaften zu stärken und zu unterstützen. Wie die Rheinischen Anzeigenblätter berichten, wurde die Förderrichtlinie zur Unterstützung des Ehrenamts kürzlich aktualisiert.
Interessierte Dorfgemeinschaften sind angehalten, ihre Anträge auf Förderung bis zum 30. April 2025 schriftlich beim Dorfservice Oberberg einzureichen. Bewilligte Vorhaben werden mit bis zu 80 Prozent der Gesamtkosten gefördert, wobei die förderfähigen Ausgaben zwischen 500 Euro und maximal 5.000 Euro liegen. Die realisierten Projekte müssen bis spätestens 15. November 2025 abgeschlossen sein. Markus Klein vom Dorfservice Oberberg steht als Kontaktperson zur Verfügung, um alle Fragen rund um die Förderung zu beantworten.
Vielfältige Fördermöglichkeiten
Im Rahmen der Dorfentwicklung gibt es zahlreiche Programme, die unterschiedliche Ansätze verfolgen. So informiert der Oberbergische Kreis unter obk.de über weitere Fördermöglichkeiten, die auf verschiedene Arten von Projekten abzielen. Beispielsweise wird im Rahmen des LEADER-Programms finanzielle Unterstützung aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raums angeboten. Zwei LEADER-Regionen im Oberbergischen Kreis, „Bergisches Wasserland“ und „Oberberg: 1000 Dörfer – eine Zukunft“, haben die Möglichkeit, Kleinprojekte über ein GAK-Regionalbudget zu finanzieren, dessen Höhe von den bereitgestellten Mitteln des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz in NRW abhängt.
Zu den geförderten Projekten zählen unter anderem Dorfläden, Dorfplätze, Bouleplätze sowie barrierefreie Umbauten. Hier sind Zuwendungen von bis zu 250.000 Euro möglich. Die Anträge für diese spezifischen Programme müssen zwischen dem 1. Februar und dem 15. April 2025 eingereicht werden. Ziel ist es, die Lebensqualität und Attraktivität der Dörfer nachhaltig zu verbessern.
Bedeutung der Förderprogramme
Die Förderung der Dorfentwicklung spielt auch im bundesweiten Kontext eine wichtige Rolle. Informationen darüber sind in den Entwicklungsprogrammen der Länder und den Förderrichtlinien zu finden. Laut der Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft umfasst die Förderung Maßnahmen zur Erhaltung und Gestaltung ländlicher Orte sowie zur Verbesserung der Lebensverhältnisse. Diese Programme haben das Potenzial, sowohl die Attraktivität der Dörfer zu steigern als auch die Zusammenarbeit von Bürgern und Gemeindeorganisationen zu fördern.
Es ist wichtig zu betonen, dass die Verantwortung für die Entscheidungen über Förderanträge bei der Bezirksregierung Köln liegt. Diese wird sicherstellen, dass die Mittel zielgerichtet und effizient eingesetzt werden, um die bestmöglichen Ergebnisse für die Dorfgemeinschaften im Oberbergischen Kreis zu erzielen.