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Freitag, 28. Februar 2025

Pollenflug-Vorhersage: Allergiker finden Ruhe in Rüsselsheim!

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Rätselhafter Millionengewinn: Wer steckt hinter den 88 Millionen Euro?

Lotto Hessen sucht den anonymen Gewinner von 88 Millionen Euro. Quittung fehlt, Gewinn bleibt vorerst unbestätigt.

Grundsteuerreform: Witten warnt vor Mahnungen und Fristen!

Am 27. Februar 2025 ist die Stadt Witten in Nordrhein-Westfalen dabei, erste Mahnungen im Zuge der Grundsteuerreform zu versenden. Wie Radio Ennepe Ruhr berichtet, stehen viele Bürger vor einer neuen finanziellen Herausforderung, da die Grundsteuerreform Veränderungen in den zu zahlenden Beträgen mit sich bringt. Die meisten Städte haben bereits die relevanten Bescheide verschickt und befassen sich nun mit dem Entgegennehmen von Widersprüchen der Bürger.

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Besonders in Witten weist die Stadt darauf hin, dass Mahnungen an diejenigen geschickt werden, die noch nicht bezahlt haben. Auch wenn einige der Bürger Widersprüche eingelegt haben, müssen sie dennoch die Grundsteuer zahlen, was zusätzliche Kosten durch die Mahnungen nach sich ziehen kann. Die ersten Fälligkeitstermine für die Zahlungen sind bereits vergangen, und aufgrund der hohen Anzahl an Widersprüchen kann die Stadt nicht in der gewohnten Schnelligkeit auf alle Anfragen reagieren. Dies hat zur Folge, dass einige Bürger bisher keine Rückmeldung erhalten haben, was von den Behörden als unproblematisch angesehen wird.

Hintergründe zur Grundsteuerreform

Die Reform der Grundsteuer in Deutschland wurde nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2018 ins Leben gerufen. Eine Neufestsetzung wurde erforderlich, da die bisherigen Berechnungen auf veralteten Einheitswerten aus dem 20. Jahrhundert basierten. Um gerechtfertigte Steuerbelastungen zu ermöglichen, müssen circa 36 Millionen Grundstücke bundesweit neu bewertet werden. Diese Neubewertungen sind bis zum 31. Januar 2023 für die Abgabe der Feststellungserklärungen nötig gewesen.

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Ab dem 1. Januar 2025 soll die Grundsteuer auf Basis der neu festgestellten Werte gezahlt werden. Der Bundesfinanzhof entschied, dass Steuerpflichtige unter bestimmten Bedingungen einen niedrigeren Grundstückswert nachweisen können. Auch die BUP Kommunalberatung hebt hervor, dass die neue Berechnungsmethode auf Eigenschaften von Grundstücken wie Fläche und Lage beruht und von den Gemeinden mit einem festgelegten Hebesatz multipliziert wird.

Reaktionen und Herausforderungen für Bürger und Städte

Die Unsicherheiten hinsichtlich der neuen Grundsteuerbelastungen werden in den kommenden Monaten für Unruhe sorgen. Die endgültige Steuerbelastung ab dem 1. Januar 2025 bleibt bis zur Festlegung der Hebesätze durch die Gemeinden unklar. Zudem wird empfohlen, gegen Grundsteuerwertbescheide Einspruch einzulegen, was sich jedoch oft als kompliziert erweist.

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Die Städte stehen vor zusätzlichen Herausforderungen. Mit der Umsetzung der neuen Regelungen wird eine genauere Überprüfung und Anpassung der individuellen Hebesätze notwendig sein. Die kommunalen Verwaltungen sind gefordert, ihre Dienstleistungen und Verwaltungsprozesse zu modernisieren, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden. Das Finanzgericht Köln hat die Verfassungsmäßigkeit der neuen Grundsteuerbewertung bestätigt, was die Unsicherheiten in der öffentlichen Verwaltung verringern könnte. Dennoch, so die Haufe-Gruppe, sind viele Fragen nach wie vor offen und erfordern genaue Informationen von den Betroffenen.

Weitere Informationen, Referenzen & Quellen:

https://www.radioenneperuhr.de/artikel/grundsteuer-stadt-witten-schickt-erste-mahnungen-raus-2254994.html
https://www.haufe.de/steuern/steuerwissen-tipps/einspruch-gegen-die-neuen-grundsteuerwertbescheide_170_581360.html

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