Am 16. Januar 2025 hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach einen umfassenden Krankenhausplan für Nordrhein-Westfalen vorgestellt, der mit zahlreichen rechtlichen Herausforderungen konfrontiert ist. Bereits 40 Klagen wurden gegen diesen neuen Plan bei den Verwaltungsgerichten eingereicht, was auf erhebliche Bedenken innerhalb der Krankenhauslandschaft hindeutet. Diese Klagen richten sich insbesondere gegen die Feststellungsbescheide der Bezirksregierungen, die den Krankenhäusern in NRW am 16. Dezember 2024 übermittelt wurden.
Der größte Anteil der Klagen entfällt auf das Verwaltungsgericht Düsseldorf, wo 17 Verfahren registriert wurden. Das Verwaltungsgericht Aachen hat sechs Beschwerden verzeichnet. Auch in Arnsberg, Gelsenkirchen, Minden und Münster sind Klagen eingegangen. Während das Verwaltungsgericht Köln keine Angaben zu Klageeingängen gemacht hat, konnte ein Sprecher des Düsseldorfer Gerichts bislang keinen Zeitrahmen für eine erste Entscheidung nennen.
Der neue Krankenhausplan
Der neue Krankenhausplan zielt darauf ab, die stationäre medizinische Versorgung in Nordrhein-Westfalen zukunftsfähiger zu gestalten. Ein zentrales Anliegen ist die Spezialisierung von Krankenhäusern auf bestimmte Behandlungen, um die Qualität der Versorgung zu verbessern. Klare Regeln sollen dabei sicherstellen, welche Krankenhäuser welche Behandlungen anbieten dürfen. Dies soll eine Überlappung der Angebote vermeiden und somit effizientere Strukturen ermöglichen.
Die Umsetzung des Plans ist für den 1. April 2025 vorgesehen, wobei Übergangsfristen bis zum 31. Dezember 2025 gelten. Kritiker, wie beispielsweise die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), äußern Bedenken, dass kleinere Krankenhäuser, vor allem in ländlichen Gebieten, geschlossen werden könnten. Dies könnte zu längeren Anfahrtswegen für Patienten führen und die Belastung größerer Kliniken erhöhen, was die wohnortnahe Versorgung beeinträchtigen könnte.
Zahlen und Fakten zur Krankenhauslandschaft in NRW
Aktuell umfasst die Krankenhauslandschaft in Nordrhein-Westfalen 306 Krankenhäuser und 526 Krankenhausstandorte. Dies bedeutet, dass viele Krankenhäuser mehrere Betriebsstätten haben. Die Planungssystematik für den neuen Krankenhausplan umfasst insgesamt 64 medizinische Leistungsgruppen, die in 53 Kreise sowie 16 Versorgungsgebiete organisiert sind. Ein gesundheitspolitisches Ziel besteht darin, die Erreichbarkeit der Häuser zu verbessern: 90% der Bürger in NRW sollen innerhalb von 20 Autominuten ein Krankenhaus mit Angeboten in „Allgemeiner Innere“ und „Allgemeiner Chirurgie“ erreichen können.
Anträge | Zuweisungen | Änderung |
---|---|---|
Endoprothetik Knie | 136 | minus 36% |
Endoprothetik Hüfte | 137 | minus 42% |
Behandlung von Leberkrebs | 29 | minus 74% |
Behandlung von Speiseröhrenkrebs | 26 | minus 63% |
Interventionelle Kardiologie | 141 | minus 15% |
Um die erforderlichen Strukturveränderungen und Investitionen zu unterstützen, stellt die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen rund 2,5 Milliarden Euro bereit. Bereits im Dezember 2024 wurden erste Förderbescheide über 409 Millionen Euro an acht Krankenhäuser ausgegeben. Ziel des neuen Plans ist es, nicht nur die Qualität der stationären Versorgung zu verbessern, sondern auch eine qualitativ hochwertige und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung zu gewährleisten.
Der gesamte Prozess der Krankenhausplanung nahm etwa sechs Jahre in Anspruch und wurde in enger Zusammenarbeit mit relevanten Akteuren der Krankenhauslandschaft durchgeführt. Die Umsetzung des Plans, verbunden mit den Herausforderungen durch die Klagen, wird in den kommenden Monaten entscheidend für die Zukunft der Krankenhausversorgung in Nordrhein-Westfalen sein. Weitere Informationen zur neuen Krankenhausplanung finden Sie auf der Website des Ministeriums für Gesundheit.
Für detaillierte Daten über den Krankenhausplan in NRW verweisen wir auf die Berichte von t-online, mags.nrw und land.nrw.