Die Stadt Köln hat Pläne zur Anpassung der Elternbeiträge für die Kindertagesbetreuung und die Offene Ganztagesschule (OGTS) bekannt gegeben. Diese Änderungen sollen ab dem 1. August 2025 in Kraft treten. Ziel ist es, die finanziellen Defizite im Haushalt auszugleichen, die durch die ständig steigenden Betriebskosten verursacht werden. Laut Kölner Stadt-Anzeiger wird die Beitragsstruktur von derzeit acht auf zehn Einkommensstufen erweitert.
Familien mit einem Jahresbruttoeinkommen von bis zu 24.542 Euro werden bei dieser Neuregelung entlastet und müssen künftig keine Beiträge zahlen. Aktuell gilt diese Beitragsfreiheit nur für Einkommen bis 12.271 Euro. Dies ist Teil eines umfassenden Plans, um die Beiträge für verschiedene Einkommensgruppen gerechter zu gestalten und Familien finanziell zu unterstützen.
Zukünftige Beitragserhöhungen
Im Rahmen der neuen Regelung bleibt die Beitragsstruktur für Familien mit einem Einkommen von bis zu 120.000 Euro weitgehend unverändert. Lediglich der Beitrag für die Offene Ganztagesschule erhöht sich von 180 Euro auf 192 Euro. Allerdings wird es für höhere Einkommensgruppen signifikante Erhöhungen geben. So steigt beispielsweise der Monatsbeitrag für die Betreuung eines Kindes unter zwei Jahren bei einem Einkommen von 121.000 Euro von 638,48 Euro auf 734,25 Euro, was einer Erhöhung von 15 Prozent entspricht.
Für die Betreuung eines Kindes unter zwei Jahren für 45 Stunden pro Woche ist eine Erhöhung um 30 Prozent vorgesehen, die den Betrag auf 830,02 Euro anhebt. Die Stadt Köln schätzt, dass die Beitragserhöhung für den Zeitraum vom 1. August bis zum 31. Dezember 2025 zusätzliche Einnahmen von etwa 1,6 Millionen Euro generieren wird, von denen 833.333 Euro auf die Kindertageseinrichtungen und 754.000 Euro auf den Offenen Ganztag entfallen.
Haushaltsdefizit und zukünftige Planungen
Trotz dieser Mehreinnahmen bleibt ein Defizit von 2,21 Millionen Euro im städtischen Haushalt bestehen. Für das Jahr 2026 wird eine Einnahme von 3,86 Millionen Euro mehr als bislang erwartet. Um eine pünktliche Einführung der neuen Beiträge zu gewährleisten, soll der Stadtrat die Erhöhung am 3. April 2025 beschließen.
Die Berechnung der Elternbeiträge erfolgt unter Berücksichtigung des Einkommens und der gewählten Betreuungsform. Weitere Informationen zur Ermittlung der Beiträge sind auf der offiziellen Seite der Stadt Köln zu finden. Eltern von Kleinkindern sollten beachten, dass die Kosten für das Mittagessen nicht im Elternbeitrag enthalten sind und variieren können. Fördermöglichkeiten im Rahmen des Bildungspakets stehen zur Verfügung, um Familien mit finanziellen Engpässen zu unterstützen. Zudem müssen Eltern eine Einkommenserklärung ausfüllen und mit Nachweisen einreichen, um die entsprechenden Beiträge korrekt berechnen zu können, wie die Beschäftigung von Stadt Köln verdeutlicht.
Insgesamt spiegelt die Änderung der Elternbeiträge in Köln die Bemühungen der Stadt wider, eine gerechtere und transparente Lösung für Eltern zu finden, während gleichzeitig die städtischen Haushaltsprobleme angegangen werden. Die Stadt hofft, mit diesen Anpassungen die finanzielle Belastung für bedürftige Familien zu reduzieren und gleichzeitig den notwendigen finanziellen Spielraum für die kindgerechte Betreuung zu sichern.