Am 25. März 2025 muss der Berliner Erzbischof Heiner Koch um 11.00 Uhr vor dem Kölner Landgericht aussagen. Dies geschieht im Rahmen eines Klageverfahrens, in dem eine 58-jährige Frau 830.000 Euro Schmerzensgeld vom Erzbistum Köln fordert. Die Klägerin wurde als Kind von einem Priester adoptiert und war Opfer schwerer Missbrauchstaten, die ihre Kindheit nachhaltig geprägt haben.
Der Priester, der in den 1970er Jahren für die Missbrauchstaten verantwortlich war, wurde vor einigen Jahren aus dem Klerikerstand entlassen und verbüßt derzeit eine zwölfjährige Haftstrafe wegen seiner Verbrechen. Die Frau sieht die Kirche in einer Mitverantwortung für die Taten des Priesters, da sie ihm als Institution vertraute und sich in ihrer anfänglichen Schutzbefohlenheit falsch gewiegt fühlte. Diese Position wird durch die Tatsache gestärkt, dass Koch in den 1980er Jahren als junger Priester im Erzbistum Köln tätig war und nun zu den Gerüchten über den damaligen Priester befragt werden soll.
Rechtsstreit und Verantwortung
Das Erzbistum Köln hingegen argumentiert, dass es nicht haftbar gemacht werden kann, da die Entscheidung zur Adoption und die damit verbundenen Umstände nicht vom Bistum getroffen wurden. Trotz der strittigen Argumentation des Erzbistums ist die 58-jährige Frau nicht allein in ihrem Kampf. Ein weiterer Betroffener hat ebenfalls Klage gegen das Erzbistum Köln erhoben und fordert 725.000 Euro Schmerzensgeld sowie eine Feststellungsklage für weitere, noch nicht bekannte Schäden.
Die Missbrauchsfall betrifft einen Zeitraum von 1972 bis 1979 und ist Teil des Gercke-Gutachtens. Während die letzte Tat 43 Jahre zurückliegt, hat das Erzbistum Köln auf die Einrede der Verjährung verzichtet und stellt sich somit der Verantwortung für die erlittenen Taten. Die Klage des anderen Betroffenen enthält auch eine Amtspflichtverletzung des Erzbistums, die eine Haftung für das Verhalten seiner Bediensteten ohne eigenes Verschulden umfasst.
- Ein Urteil vom 13. Juni 2023 entschied, dass das Erzbistum Köln einem früheren Messdiener 300.000 Euro Schmerzensgeld zahlen muss.
- Der Kläger, der heute 64 Jahre alt ist, wurde über mehr als zehn Jahre hinweg mehr als 300 Mal von einem Priester missbraucht.
- Das Landgericht Köln äußerte, dass der Vortrag des Klägers nicht bestritten wurde, was zu der schnellen Entscheidung führte.
- Das Erzbistum Köln begrüßte die Entscheidung und übernimmt institutionelle Mitverantwortung für das erlittene Unrecht und Leid.
Trotz der Herausforderungen, die eine Klage gegen die katholische Kirche mit sich bringt, gab es in der letzten Zeit positive Entwicklungen für Betroffene. Viele trauen sich, Ansprüche geltend zu machen. Sie können bei Bistümern oder Ordensgemeinschaften Antrag auf Anerkennung ihres Leids stellen. Es wird jedoch auf die Bedeutung des Widerspruchs gegen Leistungsbescheide hingewiesen, der innerhalb eines Jahres eingebracht werden muss.
Die Diskussion um sexuellen Missbrauch in der katholischen Kirche bleibt angespannt. Vor dem Landgericht Aachen wurden in der jüngsten Vergangenheit mehrere Fälle verhandelt, die mit ernüchternden Vergleichsvorschlägen endeten. Während einige Kläger nicht aufgeben wollen, wurden andere Klagen abgewiesen, häufig unter Berufung auf Verjährung und die Argumentation, dass Priester in ihrer Amtshandlung nicht als Repräsentanten der Kirche handelten.
Insgesamt gibt es eine wachsende Hoffnung auf eine gerechtere Behandlung der Ansprüche von Betroffenen. Das Urteil vom Landgericht Köln hat bereits Signalwirkung für zukünftige Gerichtsentscheidungen, indem es zeigt, dass die Institution Kirche Verantwortung für das Handeln ihrer Mitglieder übernehmen muss. Voraussichtlich wird der Prozess, an dem Erzbischof Koch als Zeuge beteiligt ist, weitere Aufschlüsse über die mögliche Haftung des Erzbistums Köln geben.
FAZ berichtet, dass Koch zum ersten Mal als Zeuge in einem solchen Verfahren aussagt. Weitere Details zur Thematik liefern auch die Seiten des Erzbistums Köln und der anwalt.de.