Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung Nordrhein-Westfalen hat kürzlich neue Maßnahmen zur Förderung von bezahlbarem Wohnraum angekündigt. Im Fokus stehen insbesondere der Ankauf von Belegungsrechten und die Bindungsverlängerungen für öffentlich-geförderte Wohnungen in gefragten Städten. Dies geschieht in enger Zusammenarbeit mit der GAG AG, der Stadt Köln und der NRW.BANK. Der Schritt zielt darauf ab, Menschen mit geringem Einkommen zu unterstützen und somit mehr sozialen Wohnraum anzubieten.
In Köln wurden spezifisch Bindungsverlängerungen für 260 Wohnungen und der Erwerb von Bindungen für weitere 221 Wohnungen durch die GAG AG ermöglicht. Insgesamt unterliegen damit 481 Wohnungen einer Mietpreisbindung von 7,85 Euro pro Quadratmeter. Diese Bindungen sind für einen Zeitraum von 10 Jahren beim Bindungserwerb und 15 Jahre bei Bindungsverlängerungen gültig. Diese Initiative trägt dabei zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums bei, insbesondere in Städten mit hoher Nachfrage und steigenden Kosten.
Förderungsbedingungen und Zusammenarbeit
Im Jahr 2022 wurde das Programm zudem auf 67 Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen ausgeweitet. Gemäß den aktuellen ressourcen der NRW.BANK müssen sich dabei die Investitionsprojekte in Nordrhein-Westfalen befinden und die gesamte Finanzierung des Vorhabens muss gesichert sowie wirtschaftlich tragbar sein. Die Förderung führt in der Regel zu Mietpreis- und Belegungsbindungen an die geförderten Wohnungen.
Zusätzlich gelten spezifische Kriterien für die Neuschaffung von Wohnraum durch Nutzungsänderung oder Erweiterungen. Hier müssen Bau- und Baunebenkosten von mindestens 750 Euro je Quadratmeter Wohnfläche anfallen, um förderfähig zu sein. Vorzeitige Ausführungen der Bauvorhaben schließen eine spätere Förderung aus, es sei denn, die Bewilligungsbehörde hat dem vorzeitigen Vorhabenbeginn zugestimmt.
Langfristige Ziele der Wohnraumförderung
Wie die MHKBD berichtet, verfolgt die Landesregierung das langfristige Ziel, mehr geförderten und bezahlbaren Wohnraum in allen Marktsegmenten zu schaffen. Der Förderschwerpunkt liegt klar auf der Unterstützung von mietpreis- und belegungsgebundenen Mietwohnungen. Dabei ist es wichtig, dass Städte und Gemeinden mit hoher Wohnungsnachfrage und steigenden Wohnkosten ein attraktives Wohnungsangebot sichern oder neu schaffen.
Die Wohnraumförderung orientiert sich an zeitgemäßen Standards und möchte dauerhafte bezahlbare Preise sicherstellen. Ein weiterer Anreiz liegt in der Förderung des Baus energetisch höherwertiger Standards, was auch einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz leisten soll. Die einschlägigen Regelungen sind in der Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen 2024 verankert, die unter anderem die Bedingungen für Bindungserwerb und Bindungsverlängerungen festlegt.