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Dienstag, 4. März 2025

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Verbotene Verkehrsschilder: Diese Kennzeichen bringen Ärger!

Das Thema der verbotenen Auto-Kennzeichen in Deutschland ist komplex und vielschichtig. Verschiedene Bundesländer haben unterschiedliche Regelungen, um die Vorgaben der guten Sitten zu wahren. Dies bedeutet, dass gewisse Kombinationen von Buchstaben und Zahlen nicht genehmigt werden, insbesondere solche, die in einen historischen oder politischen Kontext interpretiert werden können.

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Wie Schwäbische.de berichtet, sind schlüpfrige Kennzeichen wie „S-EX“, „SE-X“, „SE-XY“ und „GE-IL“ in Städten wie Stuttgart und Gelsenkirchen durchaus zulässig. Im Gegensatz dazu wird das Kennzeichen „M-HJ-28“ abgelehnt. Die Gründe dafür liegen auf der Hand: „HJ“ hat historische Bezüge zur Hitlerjugend, während die Zahl „28“ eine Verbindung zur rechtsextremen Organisation „Blood & Honour“ hat. Solche Kombinationen sind in Deutschland aus gutem Grund tabu.

Verbotene Kombinationen und deren Hintergründe

Die Richtlinien zur Ablehnung von Nummernschildern sind klar definiert, wobei beispielsweise die Kombinationen „88“, „888“ und „188“ von verschiedenen Behörden ebenfalls abgelehnt werden. Diese Zahlen könnten in Verbindung mit der nationalsozialistischen Vergangenheit Deutschlands stehen und daher als „HH“ (Heil Hitler) gedeutet werden. Die Fahrzeugzulassungs-Verordnung sieht dies vor, wie in Paragraf 8, Absatz 1 festgehalten.

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In den jeweiligen Bundesländern gibt es spezifische Vorgaben zu verbotenen Buchstabenkombinationen:

  • Baden-Württemberg: KZ, HJ, NS, SA, SS
  • Bayern: zusätzlich zu den oben genannten: AH, HH, mit den Zahlen 88, 18, 28
  • Berlin, Brandenburg, Hamburg: ähnliche Verbote für die Buchstabenkombinationen KZ, HJ, NS, SA, SS, wobei Hamburg auch Begriffe wie „IS“ für „Islamischer Staat“ untersagt.
  • Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen: Durchgehend die Buchstabenkombinationen KZ, HJ, NS, SA, SS
  • Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen: Hier sind ebenfalls alle oben genannten Buchstabenkombinationen von den Zulassungen ausgeschlossen.

Darüber hinaus gibt es auch spezielle verbotene Kennzeichen in Städten wie Köln und Nürnberg. In Köln sind Kennzeichen wie „K-Z“ und „K-ZZ“ nicht erlaubt, während in Nürnberg die Kombinationen „N-PD“ sowie „N-SU“ abgelehnt werden, da sie eine direkte Verbindung zur Nationaldemokratischen Partei Deutschlands und zum Nationalsozialistischen Untergrund haben.

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Die Ablehnungen solcher Kennzeichen haben nicht nur rechtliche, sondern auch gesellschaftliche Bedeutung. Sie spiegeln eine Sensibilität wider, die in Deutschland hinsichtlich der nationalsozialistischen Vergangenheit und deren Symbolik besteht. Verbotene Kennzeichen sind Teil einer umfassenden Strategie, die im Bundestag festgelegt wurde, um auf das Missbrauchspotential solcher Kombinationen aufmerksam zu machen. Eine detaillierte Übersicht zu den rechtlichen Aspekten bietet der Bundestag in seinen offiziellen Dokumenten an, die auf ihrer Webseite eingesehen werden können.

Insgesamt zeigt sich, dass das Thema Auto-Kennzeichen in Deutschland weit über eine bloße Verwaltungssache hinausgeht. Es ist ein Spiegelbild der Zeitgeschichte und der gesellschaftlichen Werte, die in einem Land mit einer so komplexen Vergangenheit besonders sensibel behandelt werden müssen.

Weitere Informationen, Referenzen & Quellen:

https://www.schwaebische.de/panorama/erstaunlich-diese-auto-kennzeichen-sind-in-ihrem-bundesland-verboten-3382675
https://www.bundestag.de/resource/blob/494350/5a78d7f0e03edf54b6cf171b24311aef/Das-strafbare-Verwenden-von-Kennzeichen%E2%80%94data.pdf

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