Am Donnerstagabend, dem 11. April 2025, ereignete sich in Krefeld ein Vorfall, der die Gefahren des Fahrens unter Drogeneinfluss ins Rampenlicht rückt. Ein 44-jähriger Mann überschritt auf der St. Töniser Straße die Geschwindigkeitsbegrenzung erheblich, indem er 30 km/h zu schnell fuhr. Eine Polizeikontrolle, die infolge einer Geschwindigkeitsmessung vorgenommen wurde, erbrachte alarmierende Ergebnisse. Bereits beim Annähern an das Fahrzeug bemerkten die Beamten einen intensiven Geruch von Marihuana.
Der Verdacht der Polizei bestätigte sich schnell, als ein Drogenvortest positiv ausfiel. Wie rp-online.de berichtet, musste der Fahrer daraufhin auf der Polizeiwache eine Blutprobe abgeben. In einem weiteren bemerkenswerten Aspekt des Vorfalls stellte sich heraus, dass der 44-Jährige versuchen wollte, seinen vor Jahren verlorenen Führerschein mit einer Fälschung zu verschleiern.
Rechtliche Konsequenzen
Fahren unter Drogeneinfluss ist in Deutschland ein ernstes Vergehen, das nicht nur die Verkehrssicherheit gefährdet, sondern auch erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Wie in anwalt.de erläutert, können Betroffene sowohl strafrechtliche Sanktionen als auch verwaltungsrechtliche Maßnahmen, wie den Entzug der Fahrerlaubnis, erwarten. Gemäß § 316 StGB drohen Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr oder Geldstrafen für das Fahren im Zustand der Fahruntüchtigkeit durch Drogen.
In besonders schweren Fällen, wie der Gefährdung des Straßenverkehrs, sind noch höhere Strafen möglich. Ein positiver Drogennachweis im Blut kann als Ordnungswidrigkeit behandelt werden, die mit einer Geldbuße von mindestens 500 Euro, zwei Punkten im Fahreignungsregister und einem Monat Fahrverbot geahndet wird. Besonders gravierende Verstöße haben zur Folge, dass die Fahrerlaubnis entzogen wird, und für eine Neuerteilung eine medizinisch-psychologische Untersuchung erforderlich ist.
Gesundheitliche Risiken und Aufklärung
Drogeneinfluss am Steuer gefährdet nicht nur die Sicherheit des Fahrers, sondern auch die anderer Verkehrsteilnehmer. Wie der ADAC betont, beeinträchtigen Drogen wie Cannabis die Konzentration, die Aufmerksamkeit und die Reaktionszeit erheblich. Der Grenzwert für THC im Blutserum wurde am 22. August 2024 auf 3,5 ng/ml für Erwachsene festgelegt, während Fahranfänger und Personen unter 21 Jahren einem absoluten Verbot unterliegen mit einem Grenzwert von 1 ng/ml.
Drogenfahrten können nicht nur zu hohen Kosten bis zu 7000 Euro führen, sondern auch zu zivilrechtlichen Folgen wie der Mithaftung bei Unfällen. Die ADAC fordert deshalb verstärkte Aufklärung und Kontrollen im Straßenverkehr, um solche gefährlichen Situationen zu vermeiden.
Der 44-Jährige könnte sich nun einem Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr, Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Urkundenfälschung gegenübersehen, während die Polizei die notwendigen Schritte einleitet, um weitere rechtliche Maßnahmen zu prüfen.