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Dienstag, 18. Februar 2025

Revolutionäre Mini-Teleskoplinse: Hoffnung für Augenpatienten in Fulda!

Im Klinikum Fulda wurde erstmals eine Mini-Teleskoplinse bei AMD-Patienten implantiert, um deren Lebensqualität und Sehfähigkeit zu verbessern.

VfL Tönisberg mit 9:0-Kantersieg! TSV Bockum unter Druck!

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Alkoholisierte Fahrer verursachen Chaos: Zwei Unfälle in Eiterfeld!

Verkehrsunfälle in Eiterfeld am 18. Februar 2025: Ein alkoholisierter Fahrer verletzte sich leicht nach Überschlag, Zeugen gesucht.

Grauenhafte Gewalt: Willicher steht wegen Übergriffen vor Gericht!

Am Krefelder Landgericht findet heute die Verhandlung gegen einen 34-jährigen Willicher statt, dem gefährliche Körperverletzung sowie Nötigung in mehreren Fällen zur Last gelegt wird. Insbesondere werden schwere räuberische Erpressung und weitere schwere Vorwürfe behandelt. Nach Angaben der WZ soll der Angeklagte im Frühjahr 2020 in einer Krefelder Wohnung mit einer Flasche Haarspray und einem Feuerzeug das nackte Bein seiner damaligen Lebensgefährtin mindestens 15 Mal in Brand gesetzt haben, was zu erheblichen Verletzungen führte, darunter Brandblasen.

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Im Verlauf des Verfahrens bestätigte die mutmaßliche Geschädigte ihre Anschuldigungen im Zeugenstand. Ein weiterer Zeugenauftritt stammt von einer 31-jährigen Ex-Freundin des Angeklagten, die berichtete, dass er sie im Juli 2023 über die Brüstung ihres Balkons gehoben und mit dem Tod bedroht habe. In ihrer Aussage beschrieb sie zudem, wie der Angeklagte sie mit einem Hammer schlug und sie zum Geschlechtsverkehr zwang.

Erpressung und Bedrohung

Ein zentraler Bestandteil der Anklage ist die räuberische Erpressung, die in Deutschland durch den Paragraphen 253 des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt wird. Diese Straftat schützt sowohl das Eigentum als auch die persönliche Freiheit des Opfers und definiert Erpressung durch Gewalt oder Drohung mit einer gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben. Im vorliegenden Fall soll der Angeklagte seine Ex-Freundin unter Vorhalt eines Messers gezwungen haben, ihm ihre EC-Karten-PIN zu geben, was die charakteristischen Merkmale der räuberischen Erpressung erfüllt.

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Die rechtliche Definition von Gewalt umfasst dabei jede physische Einwirkung auf den Körper, die den Willensbildungsprozess des Opfers entscheidend beeinflusst. Es braucht jedoch nicht nur die Androhung von Gewalt; der Nötigungserfolg muss auch eine Handlung oder Duldung des Opfers zur Folge haben. Die Verwerflichkeit der Tat spielt ebenfalls eine entscheidende Rolle, um die emotionalen und moralischen Dimensionen der Strafbarkeit zu berücksichtigen.

Der Verlauf der Beziehung

Die Ex-Freundin des Angeklagten hatte vor der Beziehung zu ihm keine Gewalterfahrungen und hatte ihn erst im Frühjahr 2023 kennengelernt. Ursprünglich war die Beziehung positiv, doch der Konsum von Drogen und Alkohol während ihrer gemeinsamen Zeit führte zu einem erheblichen Verfall. Der Streit im Juli 2023, der zum Einsatz von physischer Gewalt führte, stellte einen Wendepunkt in ihrer Beziehung dar, was letztlich zur Strafanzeige führte.

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Obwohl der Angeklagte die körperlichen Übergriffe im Wesentlichen eingestanden hat, bestreitet er die sexuellen Übergriffe heftig. Das Verfahren wird am heutigen Tag fortgesetzt und es ist zu erwarten, dass das Urteil noch heute fällt. Angesichts der Schwere der Vorwürfe, einschließlich der Androhung von Gewalt und des sexuellen Übergriffs, könnte der Angeklagte mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr rechnen, sollte sich eine Verurteilung ergeben.

Weitere Informationen, Referenzen & Quellen:

https://www.wz.de/nrw/kreis-viersen/willich-und-toenisvorst/er-schrie-ich-bringe-dich-um_aid-123745677
https://strafverteidigung-roth.de/raeuberische-erpressung-253-255-stgb/

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