Am vergangenen Freitag, dem 28. Februar 2025, musste das geplante Auswärtsspiel des EV Landshut gegen die Krefeld Pinguine abgesagt werden. Dies führte zu einer umstrittenen Entscheidung der Deutschen Eishockey Liga 2 (DEL2), die die Partie mit 0:5 gegen Landshut wertete. Geschäftsführer Ralf Hantschke bestätigte, dass der Verein gegen dieses Urteil Einspruch eingelegt hat und sich zudem gegen mögliche Regressforderungen wehren will.
Die Ursache für die Absage war ein Unfall in Unterfranken, der zu einem stundenlangen Stau auf der A3 und den Ausweichrouten führte. Der Teambus des EV Landshut war in diesem Stau gefangen und konnte nicht rechtzeitig zum Spielort gelangen. Diese Verzögerung wurde von der DEL2 als „schuldhaft verspätet“ qualifiziert, was in der entsprechenden Urteilsbegründung vermerkt wurde. Hantschke widersprach dieser Einstufung vehement.
Einspruch und weitere Entwicklungen
Die DEL2 hatte die Entscheidung zur Spielwertung auf Grundlage mehrerer Paragrafen der Spielordnung getroffen, unter anderem gemäß Paragraph 11 (3) und 11 (8). Daneben wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, das am 28. Februar 2025 bestätigte, dass der EV Landshut nicht fristgerecht angereist ist. Das Meisterschaftsspiel wurde daraufhin für den EV Landshut mit 0 Punkten und 0:5 Toren ad acta gelegt, während die Krefeld Pinguine mit der Wertung drei Punkte erhielten und nun auf dem zweiten Platz der Tabelle stehen. Landshut, das unabhängig von der Spielabsage für das Viertelfinale qualifiziert gewesen wäre, sieht sich nun auch wegen einer verhängten Geldstrafe konfrontiert, deren Höhe bislang nicht bekannt gegeben wurde.
Das Viertelfinale, das für den 12. März 2025 angesetzt ist, bringt zusätzliche Spannung in die Liga. Die Verfolger der Krefeld Pinguine, die Ravensburg Towerstars und Dresdner Eislöwen, liegen nur einen bzw. zwei Punkte hinter den Krefelder Spielern.
Überblick und Ausblick
Die Situation rund um die Spielabsage und die nachfolgende Entscheidung der DEL2 sorgt für Unruhe im Team und unter den Fans des EV Landshut. Hantschke kündigte an, rechtliche Schritte einleiten zu wollen. Innerhalb von drei Tagen könnte gegen den Beschluss beim Schiedsgericht der DEL Klage eingelegt werden, allerdings ohne aufschiebende Wirkung.
Die Diskussion um die Rechtmäßigkeit der Entscheidung wirft größere Fragen zur Spielordnung und deren Anwendung auf. Der Einspruch von Landshut könnte weitreichende Auswirkungen auf die noch anstehenden Spiele und die verbleibende Saison haben.
Ein weiterer Aspekt, der zur Komplexität dieser Angelegenheit beiträgt, sind die geltenden Schadensersatzansprüche gegenüber dem EV Landshut, die auch von Seiten des Heimclubs Krefeld erhoben werden können.
Insgesamt bleibt abzuwarten, wie die rechtlichen Schritte von Landshut verlaufen und welche Konsequenzen sich aus der Entscheidung der DEL2 ziehen lassen.