Die Stadt Leverkusen steht vor einer möglichen Initiative zur Schaffung von Tierfriedhöfen, die sowohl die emotionale Verbundenheit der Menschen zu ihren Haustieren als auch den Wunsch nach würdevoller Bestattung berücksichtigen. Aktuelle Bestrebungen, insbesondere durch Opladen Plus, fordern eine Änderung der Friedhofssatzung, um Haustieren eine Beisetzung auf dem Friedhof Birkenberg zu ermöglichen. Die Vertreter Markus Pott und Stephan Adams unterstreichen den gestiegenen Bedürfnis nach einem respektvollen Ort für die letzte Ruhe der geliebten Vierbeiner, insbesondere da Urnenbestattungen zunehmen und Sargbestattungen abnehmen.
Der Vorschlag sieht vor, dass Tiere ausschließlich in Urnen beigesetzt werden, was eine entsprechende Anpassung der geltenden Vorschriften erfordert. Derzeit sind Tierbestattungen auf städtischen Friedhöfen in Leverkusen nicht zulässig. Die Stadtverwaltung prüft zwar die Zulässigkeit dieser Initiative, sieht jedoch aufgrund von Landschaftsschutzbestimmungen und finanzieller Einschränkungen Herausforderungen.
Mangel an Tierfriedhöfen in der Region
Derzeit existieren in Leverkusen keine speziellen Tierfriedhöfe, und ein Ratsbeschluss aus dem Jahr 2010 sieht vor, einen solchen einzurichten, sofern ein privater Betreiber gefunden wird. Diesbezüglich hat Gerd Kortschlag, der Leiter des Opladener Tierheims, einen konkreten Vorschlag unterbreitet: die Einrichtung eines Tierfriedhofs hinter dem Tierheim. Matthias Itzwerth, der stellvertretende Bezirksbürgermeister, hat sich positiv zu dieser Idee geäußert.
Zusätzlich zu dieser Idee hat Kortschlag vorgeschlagen, einen Teil des Friedhofs Reuschenberg als Standort für einen Tierfriedhof zu nutzen. Die Stadtverwaltung betont, dass der Betrieb eines solchen Friedhofs keine Pflichtaufgabe sei, was die Suche nach einem geeigneten Betreiber entscheidend machen könnte. Die wachsende Nachfrage nach Einäscherungen von Haustieren ist ein weiteres Indiz für den Bedarf an solchen Einrichtungen. Die Kosten für diese Bestattungen liegen typischerweise zwischen 300 und 500 Euro.
Emotionale Aspekte der Tierbestattung
Der Verlust eines Haustieres ist für viele Menschen ein tiefgreifendes und schmerzhaftes Erlebnis. Emotionen wie Trauer, Wut, oder Schuldgefühle sind nicht selten, und oft stößt man in seinem Umfeld auf Unverständnis für den Verlust. In diesem Kontext ist es wichtig, dass Tierbestatter mit Empathie und Verständnis auf die Trauernden eingehen. Offizielle Beratungen über mögliche Bestattungsformen sollten idealerweise bereits im Anschluss an eine Euthanasie durch das Tierarztpersonal erfolgen.
Einen würdigen Abschied zu gestalten, ist ein wesentlicher Bestandteil des Prozesses der Trauerbewältigung. Insbesondere die Bereitstellung von Gedenkportalen und individueller Trauerbegleitung kann dazu beitragen, dass Tierhalter ihre Erinnerungen an ihre verstorbenen Tiere bewahren und verarbeiten können. Solche Dienste bieten nicht nur Hilfe bei der praktischen Abwicklung der Bestattung, sondern auch Unterstützung in einer emotionalen Zeit.
Rechtliche Rahmenbedingungen
In Deutschland ist das Begraben von Haustieren im eigenen Garten unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Dazu zählt, dass das Tier nicht schwerer als 30 Kilogramm ist, nicht an einer ansteckenden Krankheit gestorben ist und das Grab mindestens 50 Zentimeter tief ist. In städtischen Gebieten ist das Begraben im eigenen Garten jedoch häufig durch örtliche Verordnungen eingeschränkt.
Alternativen zu privaten Bestattungen sind Tierfriedhöfe oder Tierbestattungsinstitute, die die Abholung und Einäscherung übernehmen sowie oft auch Trauerbegleitung anbieten. Solche Einrichtungen können den Tierhaltern helfen, den Verlust zu verarbeiten und sich von ihren treuen Begleitern angemessen zu verabschieden.