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Montag, 17. Februar 2025

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Bistum Trier: Kämpft mit Finanzproblemen – Neue Lösungen in Sicht!

Das katholische Bistum Trier steht vor finanziellen Herausforderungen und plant umfangreiche Maßnahmen zur Stabilisierung seiner Einnahmen. Der aktuelle Geschäftsbericht zeigt einen Fehlbetrag von vier Millionen Euro für 2024. Um die Situation zu verbessern, soll die Einnahmequelle durch Vermietung und Verpachtung erheblich gesteigert werden. Dazu gehören unter anderem die Vermietung von Dachflächen für Photovoltaikanlagen und die Verpachtung kircheneigener Freiflächen für Windräder. Zusätzlich plant das Bistum den Verkauf von nicht genutzten Gebäuden.

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Ein weiterer Schritt umfasst die Einführung finanzieller Beiträge der Eltern an katholischen Schulen. Geplant sind Gespräche mit den Elternvertretungen in der kommenden Woche. Diese finanzielle Beteiligung könnte frühestens zum Schuljahr 2026/27 umgesetzt werden. Ein Ziel der Maßnahmen ist es, dass die Beiträge direkt an die Schulen fließen, um staatliche Zuschüsse zu verringern. Generalvikar Ulrich von Plettenberg betont, dass das Bistum an einem ausgeglichenen Haushalt für 2025 arbeitet, während für das Folgejahr kein solcher Haushalt erwartet wird.

Kirchensteuereinnahmen und Kostensenkungen

Ein zentrales Problem stellt der Rückgang der Kirchensteuereinnahmen dar. Für 2025 rechnet das Bistum mit rund 303 Millionen Euro an Kirchensteuer. Dennoch passt sich die Kostensituation nicht adäquat an, wie Generalvikar Andreas Trogsch anmerkt. Das Bistum strebt auch höhere Refinanzierungen aus der öffentlichen Hand für Schul- und Kindergartenplätze an.

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Eine der häufigsten Fragen in Bezug auf die Finanzen der Kirche betrifft die Mess-Stipendien. Diese umstrittenen Beträge von derzeit fünf Euro ermöglichen es Priestern, besondere Anliegen in einer Messfeier einzubeziehen. Die historische Praxis reicht bis ins 2./3. Jahrhundert zurück, als Gläubige materielle Gaben zur Unterstützung des Klerus und Bedürftiger mitbrachten. Diese Tradition hat sich bis heute gehalten, wobei Priester nur täglich ein Stipendium in einer Messe verwenden dürfen. Zusätzliche Stipendien müssen einem vom Bischof bestimmten Zweck zugeführt werden.

Steuerliche Optionen und Anträge

Das Bistum Trier bietet auch individuelle Entscheidungen zur Kirchensteuer an, die über die der Finanzämter hinausgehen. Wer die Kirchensteuer ermäßigen möchte, kann dies beantragen, wenn diese mehr als vier Prozent des zu versteuernden Einkommens beträgt. Dieses Kappungsverfahren zählt seit dem Steuerjahr 2016 zu den Optionen für Steuerpflichtige. Bei niedrigeren Einkommen unter 50.000 Euro liegt die Kirchensteuer unter 2,3 Prozent, was eine Ermäßigung kaum erforderlich macht.

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Für die Kappung der Diözesankirchensteuer ist das Bischöfliche Generalvikariat in Trier verantwortlich. Anträge können dort eingereicht werden, wobei ein gültiger Steuerbescheid des betreffenden Jahres beigefügt werden muss. Die finanziellen Herausforderungen des Bistums und die damit verbundenen Maßnahmen zur Einnahmesteigerung und Kostensenkung zeigen die Notwendigkeit einer nachhaltigen finanziellen Strategie für die Zukunft.

SR.de berichtet, dass das Bistum Trier plant, Einnahmen aus unterschiedlichen Quellen zu steigern, während die Informationen auf bistum-trier.de erläutern, wie Mess-Stipendien traditionell funktionieren. Ergänzende Details zur steuerlichen Situation bieten weitere Informationen auf bistum-trier.de bezüglich der Kappung der Kirchensteuer und den Antragsprozessen.

Weitere Informationen, Referenzen & Quellen:

https://www.sr.de/sr/home/nachrichten/politik_wirtschaft/haushaltsbericht_bistum_trier_plant_viele_aenderungen_100.html
https://www.bistum-trier.de/unser-bistum/verwaltung/finanzen-haushaltssicherung/kirche-und-geld-haeufige-fragen/uebersicht/index.html

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