Am 26. Februar 2025 beleuchtet der Lokalkompass die dramatische Situation rund um die Wohnkostenübernahme und die Eigenanteile im Märkischen Kreis. Ein zentrales Thema sind die Herausforderungen, die aus den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts hervorgehen, insbesondere die Entscheidung vom 9. Februar 2010. Diese besagt, dass zur Sicherung des soziokulturellen Existenzminimums sowohl eine Grundversorgung als auch eine bezahlbare Wohnung unerlässlich sind.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (1 BvL 1/09) stellt klar, dass die Vorschriften des SGB II zur Regelleistung für Erwachsene und Kinder nicht den verfassungsrechtlichen Anspruch auf ein menschenwürdiges Existenzminimum erfüllen. Insbesondere die Preisentwicklungen bei Lebensmitteln und Energiekosten überholen regelmäßig die Anpassungen der Regelsätze, was zunehmend zu sozialen Spannungen führt.
Wohnen und soziale Gerechtigkeit
Die Situation auf dem Wohnungsmarkt, insbesondere der Rückgang von Sozialwohnungen durch die Aufhebung von Mietpreisbindungen, ist ein deutschlandweites Thema. Die Mietpreisexplosion in vielen Städten verläuft zunehmend parallel zur Ignoranz der Sozialbehörden, die oft nicht adäquat auf die aktuellen Herausforderungen reagieren. Darüber hinaus wird im Märkischen Kreis kritisiert, dass Mietsenkungsaufforderungen kritisch hinterfragt werden sollten, sofern kein gerichtlich bestätigtes „schlüssiges Konzept“ vorliegt.
Der Fall eines Klägers, der gegen das Jobcenter Märkischer Kreis erfolgreich klagte, verdeutlicht die Problematik: Seine Miete wurde über Jahre hinweg unrechtmäßig gekürzt. Letztlich musste das Jobcenter 3.508,55 Euro nachzahlen, zuzüglich Zinsen. Diese Fälle sind kein Einzelfall, dennoch werden viele solche Klagen durch RA Lars Schulte-Bräucker vertreten, wobei nur wenige Akten für die Veröffentlichung bereitgestellt werden.
Rechtliche Rahmenbedingungen und notwendige Reformen
Das Urteil aus 2010 fordert den Gesetzgeber auf, die Vorschriften zur Regelleistung bis spätestens 31. Dezember 2010 zu reformieren. Es wird angemerkt, dass es an einer ausreichenden Bedarfsermittlung fehlt, insbesondere bei den Regelleistungen für Kinder. Die Berücksichtigung von Bildungs- und Entwicklungskosten wurde ebenfalls bisher vernachlässigt. Dies hat zur Folge, dass viele Familien, die auf staatliche Hilfe angewiesen sind, in einem ständigen finanziellen Engpass leben.
Gemäß der Bundeszentrale für politische Bildung erhielten Ende 2022 etwa 7,2 Millionen Menschen in Deutschland Transferleistungen, was 8,5 % der Bevölkerung entspricht. Diese Zahl ist im Vergleich zum Vorjahr gestiegen und zeigt die prekäre Lage vieler Menschen, die von Mindestsicherungsleistungen abhängig sind. Insbesondere die hohe Zahl geflüchteter Personen aus der Ukraine, die auf diese Leistungen angewiesen sind, hat den Druck auf das System erhöht.
Die aktuellen Entwicklungen und rechtlichen Rahmenbedingungen verdeutlichen die dringende Notwendigkeit einer Reform des Sozialsystems, um die Grundrechte auf ein menschenwürdiges Existenzminimum, wie in den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts gefordert, zu gewährleisten. Verantwortliche im Jobcenter sind sich der verlorenen Rechtsposition in vielen Fällen bewusst, jedoch zeigen sich keine signifikanten Initiativen zur Neuberechnung oder Nachzahlung notwendiger Leistungen.