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Sonntag, 2. März 2025

Euskirchner Südstadtzug: Ein Spektakel voller bunter Kostüme und Spaß!

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HSC Haltern-Sythen feiert knappen Derby-Sieg gegen PSV Recklinghausen!

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Randalierer auf Fahrrad: 51-Jähriger mit 1,8 Promille erwischt!

Am Abend des 6. Februar 2025 wurde die Polizei in Bergisch Gladbach zu einer Gaststätte in der Innenstadt gerufen. Grund für den Einsatz war ein 51-jähriger Kölner, der stark alkoholisiert umherrandalierte. Der Mann war nicht nur verbal auffällig, sondern befand sich auch im Besitz eines Fahrrades. Bei der Ansprache durch die Beamten wurde er darauf hingewiesen, dass er in seinem Zustand kein Fahrzeug führen dürfe, was er jedoch nur mit der Versicherung kommentierte, dass er das Fahrrad lediglich schieben wolle.

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Eine knappe halbe Stunde später, gegen 21:20 Uhr, trafen dieselben Polizisten den Kölner erneut im Kreisverkehr An der Gohrsmühle / Kalkstraße. Zu diesem Zeitpunkt fuhr er jedoch wieder auf seinem Fahrrad. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab alarmierende 1,8 Promille, was in Deutschland als absolute Fahruntüchtigkeit gilt und mit entsprechenden rechtlichen Konsequenzen verbunden ist.

Rechtliche Konsequenzen bei Alkohol am Steuer

Die Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad wird rechtlich nicht minder streng geahndet. Ab einem Wert von 1,6 Promille gilt man als strafrechtlich relevant und kann mit erheblichen Strafen rechnen, die von Geldbußen bis hin zu Punkten im Fahreignungsregister reichen. In diesem speziellen Fall dürfte der Kölner mit einer Strafanzeige wegen Trunkenheit im Verkehr rechnen, so bestätigt radiorsg.de.

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In den meisten juristischen Fällen, wie einem bereits dokumentierten Fall in Ansbach, wurde festgestellt, dass eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) für Fahranfänger ab einem Blutalkoholwert von 1,6 Promille angeordnet wird. Diese Untersuchung ist entscheidend für die Einschätzung der Fahreignung des Betroffenen, besonders wenn es um die Entziehung der Fahrerlaubnis geht. Sollten künftige Fahrten unter Alkoholeinfluss vermutet werden, kann sogar das Radfahren als gefährlich eingestuft werden und somit beschränkt werden. Dies belegen die Informationen von lexika.de.

Folgen der Trunkenheitsfahrt

Für den Kölner haben die Ereignisse vom 6. Februar nun weitreichende Folgen. Die Polizei hat eine Blutprobenentnahme angeordnet, um die genaue Blutalkoholkonzentration festzustellen, und es wird mit einer Strafanzeige gerechnet. Während es für die Fahrerlaubnis nicht zu einem Fahrverbot kommt, führt ein negatives Ergebnis der MPU etablierterweise zur Entziehung der Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge.

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Es ist zu beachten, dass der alkoholisierten Fußgänger, der sein Fahrrad schiebt, sich nicht strafbar macht, es sei denn, es treten alkoholbedingte Ausfallerscheinungen auf. Diese Situation könnte für den Kölner schwerwiegende Folgen haben, da er nicht nur gegen die Vorschriften des Straßenverkehrsgesetzes verstößt, sondern auch seine eigene Sicherheit und die anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet. Dies ist ein ernstes Thema, das jeden angeht, der im Straßenverkehr unterwegs ist, einschließlich Radfahrer, wie adac.de aufzeigt.

Weitere Informationen, Referenzen & Quellen:

https://www.radiorsg.de/artikel/bergisch-gladbach-randalierer-begeht-verkehrsstraftat-2235770.html
https://www.lexika.de/strafrecht/entziehung-der-fahrerlaubnis-nach-trunkenheitsfahrt-mit-dem-fahrrad/

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