Die nächsten Termine für die Jägerprüfung im Kreis Minden-Lübbecke stehen fest. Wie hallo-luebbecke.de berichtet, findet die schriftliche Prüfung am Mittwoch, den 23. April 2025 um 15 Uhr statt. Direkt im Anschluss folgt die Prüfung im jagdlichen Schießen am Donnerstag, den 24. April 2025, während die mündlich-praktischen Prüfungen an mehreren Tagen durchgeführt werden: am Montag, Dienstag und Mittwoch des folgenden Monats. Außerdem gibt es die Möglichkeit einer Nachprüfung am Dienstag, den 12. August 2025.
Anträge auf Zulassung zur Prüfung können bis spätestens 23. Februar 2025 eingereicht werden. Der Antragsort ist die untere Jagdbehörde des Kreises Minden-Lübbecke, zu finden in der Portastraße 13, Zimmer 160c, in Minden.
Prüfungsinhalte und Anforderungen
Die Jägerprüfung gliedert sich in mehrere Abschnitte, die umfassende Kenntnisse und Fähigkeiten in unterschiedlichen Bereichen erfordern. Laut minden-luebbecke.de besteht die schriftliche Prüfung aus einem Fragebogen mit 100 Fragen, die sich auf vier wesentliche Sachgebiete beziehen. Die Kandidaten müssen in jedem dieser Gebiete mindestens 14 von 25 Fragen oder insgesamt mindestens 70 Fragen richtig beantworten, darunter mindestens 14 im ersten Sachgebiet.
In der Schießprüfung sind zwei Disziplinen gefordert: Büchsenschießen und Flintenschießen. Für das Büchsenschießen sind fünf Schüsse sitzend aufgelegt aus einer Distanz von 90 bis 110 Metern auf die Rehbockscheibe erforderlich. Hierbei müssen mindestens 40 Ringe erzielt werden. Zusätzlich sind fünf Schüsse stehend freihändig aus 48 bis 62 Metern auf eine flüchtige Überläuferscheibe gefordert, wobei mindestens zwei Treffer in den Ringen erforderlich sind. Für das Flintenschießen müssen die Prüflinge mindestens drei von zehn Wurftauben treffen.
Die mündlich-praktische Prüfung
Der mündlich-praktische Teil der Jägerprüfung besteht aus drei Sachgebieten, wobei die Leistungen in mindestens den Sachgebieten 1 und 3 mit „bestanden“ bewertet werden müssen. Die Dauer dieser Prüfung beträgt etwa 30 Minuten und erfolgt in Gruppen von maximal drei Personen. Die Bewertung der Prüfungsleistungen erfolgt entweder mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ und ist nicht öffentlich, jedoch dürfen Vertreter der Jagdbehörden anwesend sein.
Ein interessanter Aspekt der Prüfvoraussetzungen ist die Möglichkeit einer Nachprüfung. Sollte ein Teil der Prüfung nicht bestanden werden, kann diese frühestens drei Monate nach Feststellung erneut ablegt werden. Für besondere Fälle, wie die Falknerprüfung, gelten abweichende Anforderungen.
Die spezifischen Regelungen und Anforderungen für die Jägerprüfung sind in der Verordnung zur Durchführung des Landesjagdgesetzes festgelegt, die am 31. März 2010 in Kraft trat. Diese regelt unter anderem die Prüfungsmodalitäten und die Zusammensetzung des Prüfungsausschusses, der aus Vertretern der unteren Jagdbehörde und erfahrenen Jägern besteht (jagdschulatlas.de).
Zusammenfassend zeigen die festgelegten Termine und Anforderungen, dass die Jägerprüfung in Minden-Lübbecke gut strukturiert ist und den Teilnehmern eine fundierte Ausbildung bietet, die notwendig ist, um die hohen Standards der Jagdausübung in Nordrhein-Westfalen zu erfüllen.