Am 1. April 2025 stehen auf der Autobahn A61 zwei Abschnitte im Fokus, die als besonders risikobehaftet für Geschwindigkeitsüberschreitungen gelten. Laut news.de werden auf diesem Verkehrsweg verstärkt mobile Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt. Die Bundespolizei ist dabei, die Verkehrsüberwachung kontinuierlich zu verbessern und passte jüngst die Standorte für die Geschwindigkeitsmessungen an.
Besonders im Blickpunkt stehen die Blitzer in Worms, Höhe der Westlichen Vororte, und in Gundheim, Landkreis Alzey-Worms. In Worms wurde ein Tempolimit von 130 km/h registriert, während der Blitzer in Gundheim ebenfalls diese Geschwindigkeitsgrenze anzeigt. Der Blitzer in Worms wurde um 07:01 Uhr gemeldet, der in Gundheim schon um 06:56 Uhr.
Bußgelder und Toleranzen
Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen sollten Autofahrer besonders vorsichtig sein, da sie mit hohen Bußgeldern rechnen müssen. Diese Bußgelder sind im Einklang mit der Straßenverkehrsordnung (StVO) und lassen sich aus dem Bußgeldkatalog ableiten. Toleranzabzüge bei mobilen Blitzern sind wie folgt geregelt: Bei Geschwindigkeiten unter 100 km/h gilt ein Abzug von 3 km/h, während bei darüber liegenden Geschwindigkeiten 3 % des gemessenen Wertes abgezogen werden.
Die A61, die sich über 313,2 km erstreckt, verläuft durch die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg. Diese Autobahn bietet eine wichtige Umgehungsmöglichkeit für größere Städte wie Köln und Frankfurt. Neben den bereits erwähnten mobilen Blitzern sind auch feste Messstellen installiert, wie beispielsweise in Mönchengladbach und Swistal, wo ein Blitzer bei 70 km/h eingerichtet ist.
Rechtslage bei Geschwindigkeitsüberschreitungen
Wer die Geschwindigkeitsbegrenzung missachtet, muss mit unterschiedlichen Konsequenzen rechnen. Die genauen Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen, die innerorts innerhalb von 50 km/h gemessen werden, reichen von 30 Euro für bis zu 10 km/h zu schnell bis zu 800 Euro für mehr als 70 km/h. Die Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn beträgt in der Regel 130 km/h, wobei es jederzeit spezielle Hinweise zur Fahrgeschwindigkeit geben kann.
Der ADAC weist darauf hin, dass Verstöße innerhalb eines Jahres über 25 km/h zu zusätzlichen Strafen führen können. Fahrer erhalten in der Regel einen Anhörungsbogen bezüglich ihrer Verstöße, und der Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid muss innerhalb von zwei Wochen eingelegt werden. Wichtig ist zudem, dass der Fahrer innerhalb von drei Monaten nach dem Verstoß ermittelt werden muss, da der Verstoß andernfalls verjährt.
Das Botschaft der Geschwindigkeitsüberwachung auf der A61 ist klar: Ein verantwortungsbewusster Umgang mit der Geschwindigkeit ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern trägt auch zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer bei.