Die Stadt Mülheim an der Ruhr hat im Kumasi-Central-Market gravierende Hygienemängel entdeckt. Die Lebensmittelkontrolleure führten am 27. Januar 2025 eine Routinekontrolle durch, welcher Nachkontrollen am 28. Januar und 5. Februar folgten. Bei diesen Überprüfungen stießen die Kontrolleure auf alarmierende Zustände. Besonders besorgniserregend waren Kotspuren auf Lebensmitteln und Verpackungen sowie ein stark verschmutzter Fußboden im Lager, der mit Exkrementen übersät war.
Darüber hinaus wurde ein massiver Befall von Schadnagern im Keller des Supermarkts festgestellt. Hier kam es zu einem unsachgemäßen Umgang mit Schädlingsbekämpfungsmitteln: Rattenköderpads befanden sich außerhalb der Köderstationen, und das Gift lag offen auf dem Fußboden. Eine Klebefalle für Wirbeltiere war mit einer toten Ratte bestückt, während zwei weitere verendete Ratten auf dem Boden und in einem Karton aufgefunden wurden.
Hygienischer Gesamteindruck und behördliche Maßnahmen
Der hygienische Gesamteindruck des Kellers wurde als „katastrophal“ eingestuft. Die Kontrollstelle berichtete von stark verschmutzten und zugemüllten Räumen, die von intensiven Gerüchen geprägt waren. Zudem erleichterten Löcher in Wänden und Mauerwerk das Eindringen von Schadnagern. Aufgrund dieser dramatischen Mängel wurde der Lagerbereich sofort versiegelt. Die unsachgemäße Lagerung der Lebensmittel erforderte eine sofortige, unschädliche Beseitigung dieser Produkte.
Um die Verbraucher zu schützen, wurden die Räumlichkeiten als ungeeignet für die Lagerung von Lebensmitteln erklärt. Es wurde eine Betriebsbeschränkung ausgesprochen, die auch nach den letzten Kontrollen aufgrund des weiterhin ungeeigneten hygienischen Zustands der Kellerräume aufrechterhalten bleibt. Die Angelegenheit steht derzeit unter behördlicher Überwachung, wie t-online.de berichtet.
Rechtsrahmen und Ziele der Lebensmittelüberwachung
Die Lebensmittelüberwachung in Deutschland hat das zentrale Ziel, Verbraucher vor Gesundheitsgefahren, Irreführung und Täuschung zu schützen. Diese Tätigkeit basiert auf dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) sowie auf übergeordneten EU-Verordnungen, die die Sicherheit von Lebensmitteln garantieren. Darüber hinaus müssen Unternehmen die Rückverfolgbarkeit ihrer Produkte gewährleisten und nachweisen, von wem sie ihre Lebensmittel beziehen und an wen sie verkaufen.
Die Behörden sind gesetzlich verpflichtet, regelmäßige und unangekündigte Kontrollen durchzuführen. Diese Kontrollen betreffen sowohl Herstellungsbetriebe als auch den Einzelhandel und die Gastronomie. Sie umfassen Probenentnahmen, deren Überprüfung auf Zusammensetzung, Kennzeichnung, Keimbelastung und Verzehrsfähigkeit erfolgt. Bei Beanstandungen werden Verantwortliche zur Mängelbehebung verpflichtet, wie auf der offiziellen Webseite von Mülheim an der Ruhr beschrieben wird: muelheim-ruhr.de.
Insgesamt zeigt der Vorfall im Kumasi-Central-Market, wie wichtig die Rolle der Lebensmittelüberwachung im gesundheitlichen Verbraucherschutz ist. Die EU-Richtlinien und nationalen Vorschriften stellen sicher, dass nur sichere Lebensmittel in Umlauf gebracht werden, und definieren die Verpflichtungen von Unternehmen zur Einhaltung der Lebensmittelsicherheitsstandards, wie auch bmel.de belegt.