Am 31. März 2025 hat der Regionalrat Münster die über fünfjährige Überarbeitung des Regionalplans Münsterland abgeschlossen. Dieser neu gefasste Plan ist entscheidend für die nachhaltige Entwicklung einer Region, die 66 Städte und Gemeinden umfasst. Sie stellt sich den Herausforderungen des Klimawandels, der Flächenknappheit und der Energiewende. Der Plan zielt darauf ab, die räumlichen Voraussetzungen für soziale und wirtschaftliche Bedürfnisse zu schaffen, während gleichzeitig ökologische Belange Berücksichtigung finden.
Wesentliche Themen der Planänderung beinhalten die Sicherung von Wohn- und Gewerbeflächen sowie die Ausweisung von Flächen für Windenergie. Die vorliegende Planänderung ist eine Reaktion auf den geänderten Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen und die damit verbundenen gesellschaftlichen und ökologischen Herausforderungen. Ziel ist es, ein ausgewogenes, flächensparendes Wachstum zu fördern, das den Schutz von Ressourcen, Mensch und Natur mit wirtschaftlichen Bedürfnissen in Einklang bringt. Der Regionalplan soll auch die Energiewende unterstützen, indem er geeignete Flächen für Windkraftanlagen bereitstellt, um die geforderte Flächenverfügbarkeit von 12.670 Hektar zu erreichen, die für Windkraft vorgesehen sind.
Bürgerbeteiligung und Umweltprüfung
Ein transparentes Planungsverfahren war ebenfalls Teil der neuen Strategie. Rund 1.370 Stellungnahmen mit über 4.400 Anregungen von Kommunen, Fachbehörden und der Öffentlichkeit kamen in zwei Beteiligungsphasen zusammen. Eine strategische Umweltprüfung bewertete zudem die möglichen Auswirkungen des Plans auf Mensch, Natur, Klima und Landschaft. Diese Schritte zeigen das Bestreben, sowohl die Anliegen der Bevölkerung als auch die Anforderungen an Umweltschutz ernst zu nehmen.
Dennoch stößt der Regionalplan auf Kritik, insbesondere vom Landesverband Erneuerbare Energien NRW (LEE NRW). Geschäftsführer Christian Mildenberger äußerte, dass der Planentwurf den Ausbau der Windenergie erheblich erschwert. Laut einer Analyse der Nefino GmbH sind etwa 70 % der ausgewiesenen Flächen für moderne Windkraftanlagen ungeeignet. Für den Regierungsbezirk Münster sind demnach nur 0,75 % der Flächen als geeignet klassifiziert, während ein Zielwert von 2,13 % angestrebt wird.
Kritik an der Flächenverfügbarkeit
Mildenberger betont, dass die Bezirksregierung Münster bei der Flächenanalyse nicht die gleichen Kriterien wie das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) angewendet hat. Diese Diskrepanz könne die ambitionierten Ziele der Landesregierung, bis Ende der Legislaturperiode mindestens 1.000 neue Windkraftanlagen ans Netz zu bringen, untergraben. Die aktuelle Lage, in der bis Ende des dritten Quartals 2023 landesweit lediglich 67 neue Windenergieanlagen in Betrieb genommen wurden, verstärkt die Dringlichkeit einer Überarbeitung des Energie-Kapitels im Regionalplan.
Ein fortwährendes Festhalten an ungeeigneten Flächen könnte dazu führen, dass Bürger, Stadtwerke und Kommunen von finanziellen Beteiligungen an Windprojekten ausgeschlossen werden. Dies beeinträchtigt nicht nur die lokale Wirtschaft, sondern auch die Verfügbarkeit von günstigem Windstrom für die Industrie.
Die Thematik um die Raumplanung in Nordrhein-Westfalen ist umfassend und wird durch den Landesentwicklungsplan gesteuert. Dabei kommt es auf eine koordinierte und transparente Vorgehensweise an. Damit können die Regionen untereinander zusammenarbeiten, um den Ausbau der Windenergie zu beschleunigen. Bis Ende 2025 sollen alle erforderlichen Flächen für Windenergieanlagen bereitstehen, um den Zielen für die nachhaltige Entwicklung der Region gerecht zu werden. Diese Entwicklungen lassen erahnen, dass es in der Zukunft sowohl Herausforderungen als auch Chancen für das Münsterland geben könnte.