Am Freitagmorgen, dem 23. März 2025, eskalierte ein Streit um das Sportgelände an der Neumühle in Watzenborn-Steinberg zwischen dem FC Gießen und der Stadt Pohlheim. Wie Hna.de berichtet, betrat Pohlheims Bürgermeister Andreas Ruck gemeinsam mit einem Mitarbeiter das Sportgelände, um Vermessungsarbeiten durchzuführen. Dieser Schritt führte zu hitzigen Diskussionen mit Vertretern des FC Gießen.
Die Situation nahm eine dramatische Wendung, als ein Mitglied des FC Gießen die Polizei verständigte und Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs stellte. Die Polizei intervenierte und forderte Ruck sowie seinen Mitarbeiter auf, das Gelände zu verlassen, was sie auch taten. Der Vorfall wurde daraufhin an die Staatsanwaltschaft zur Klärung übergeben, was die rechtlichen Folgen des Vorfalls in die Hände der Ermittlungsbehörden legt.
Hintergrund des Konflikts
Der Streit um das Sportgelände ist nichts Neues. Er ist in den unterschiedlichen Auffassungen über die Pachtverhältnisse begründet. Im August 2024 veröffentlichte Dezernent Peter Alexander eine Expertise, in der festgestellt wurde, dass der FC Gießen lediglich Anspruch auf das Sportheim und eine kleine Freifläche hat. Der FC Gießen widerspricht dieser Aussage vehement und behauptet, dass auch die Sportfläche verpachtet sei.
Das gesamte Gelände gehört größtenteils der Hessischen Landgesellschaft, während die Stadt Pohlheim als Pächterin und der FC Gießen als Unterpächter fungiert. Die Spannungen zwischen den Parteien eskalierten in der vergangenen Woche, nachdem das Pohlheimer Stadtparlament beschlossen hatte, dem FC Turabdin Babylon (TuBa) ein Sportheim auf dem Areal zu gewähren. Dabei stimmte das Stadtparlament Anfang März für einen Geländevertrag mit TuBa, wobei die Stadt die Erschließung übernimmt und TuBa den Bau finanziert.
Rechtliche Schritte
Gemäß den rechtlichen Rahmenbedingungen, die auf Menzundpartner.de beschrieben werden, hat die Polizei nun die Aufgabe, die Strafanzeige zu prüfen. Im Falle ausreichender Hinweise wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, das von der Staatsanwaltschaft geleitet wird. Die Polizei wird geeignete Ermittlungen durchführen, was Vernehmungen von Zeugen und Beschuldigten sowie mögliche Durchsuchungen einschließt.
Die Staatsanwaltschaft wird nach der Beweissammlung entscheiden, ob Anklage erhoben wird oder das Verfahren eingestellt wird. Beteiligte haben dabei das Recht, sich zu äußern und rechtlichen Beistand hinzuzuziehen, die Wahrheitsfindung zu unterstützen oder sich bei gegebenem Recht auf Zeugnisverweigerung zu berufen.
Das Sportgelände im öffentlichen Diskurs
Der Fall wirft nicht nur Fragen um rechtliche Klärungen auf, sondern auch um die zukünftige Nutzung des Sportgeländes. Es ist zu erwarten, dass die kommunale Sportpolitik sich intensiver mit den Potenzialen und Herausforderungen des Sports auseinandersetzen muss. Hierbei wird die Ausgangslage von Kommunen wie im Kreis Neuss beleuchtet, wo bereits seit 1989 Konzepte zur Förderung von Sport und Gesundheit bestehen. Die Diskussion um das Sportgelände an der Neumühle könnte somit auch ein Anstoß für eine breitere Debatte über die Funktion von Sportinfrastrukturen in der Region sein.
Abschließend bleibt zu beobachten, wie sich die Situation um das Sportgelände entwickeln wird, insbesondere im Hinblick auf die rechtlichen Schritte und die Reaktionen der beteiligten Parteien in den nächsten Wochen.