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Donnerstag, 23. Januar 2025

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Razzien in Gelsenkirchen und NRW gegen Sozialbetrug: Behörden überprüfen ausbeuterische Arbeitsverhältnisse und Schwarzarbeit.

Rheinland-Pfalz: Rekord beim Ausbau Erneuerbarer Energien 2024!

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Tübingen: Verpackungssteuer sorgt für weniger Müll und mehr Sauberkeit!

Am 23. Januar 2025 hat das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde einer Betreiberin eines McDonald’s-Restaurants gegen die Tübinger Verpackungssteuer abgewiesen. Damit wurde die Rechtmäßigkeit der seit dem 1. Januar 2022 geltenden Steuer bekräftigt. Diese Regelung ermöglicht es Kommunen, eine Steuer auf Einwegverpackungen in der Gastronomie zu erheben, was insbesondere zur Müllreduktion und zur Förderung von Mehrweglösungen dienen soll. Beobachter, wie die Deutsche Umwelthilfe, betonen die Verzögerungen und Herausforderungen, die die Einführung solcher Steuern in anderen Städten begleiten.

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Das Gießener Ratsmitglied der Gigg+Volt-Fraktion fordert in diesem Kontext die rasche Umsetzung eines Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung aus dem Jahr 2021. Ein entsprechender Antrag sah vor, bis Ende 2021 einen Satzungsentwurf für die Verpackungssteuer zu erstellen. Gigg+Volt beklagt, dass bis zum Sommer 2022 weder eine Satzung noch ein Förderkonzept zur Unterstützung von Mehrwegsystemen in der Gastronomie vorgestellt wurde. Die Fraktionsmitglieder, darunter Johannes Rippl, kritisieren die schlechten Klimabilanzen von Einweggeschirr und heben hervor, dass die Verpackungssteuer dazu beitragen soll, das Abfallaufkommen zu reduzieren und die Umwelt zu entlasten.

Details zur Verpackungssteuer in Tübingen

In Tübingen wird für Einwegverpackungen, -geschirr und -besteck ein Preis von 0,50 Euro netto erhoben. Für Einwegbesteck, wie beispielsweise Trinkhalme, beträgt die Steuer lediglich 0,20 Euro netto. Die Stadt hat durch diese Maßnahmen nicht nur Müllaufkommen reduziert, sondern auch die Nutzung von Mehrwegverpackungen signifikant gesteigert. Jährlich erzielt Tübingen Einnahmen von rund einer Million Euro, die in Müllbeseitigungs- und Umweltschutzmaßnahmen investiert werden. Diese Steuergebung richtet sich an die Unternehmen, welche die Verpackungen in den Umlauf bringen, während für Mehrweg-Verpackungen keine Steuer anfällt.

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Die Maßnahmen zur Einführung und Prüfung von Förderkonzepten wurden bereits 2018 initiiert, doch der Weg zur Umsetzung war steinig. Nachdem das Verwaltungsgericht Baden-Württemberg 2022 eine Klage gegen die Steuer abgewiesen hatte, erklärte das Bundesverwaltungsgericht die Regelung im Mai 2023 für rechtmäßig. Eine schriftliche Urteilsbegründung wurde dann am 9. August 2023 veröffentlicht.

Umweltfreundliche Initiativen und zukünftige Entwicklungen

Die Stadt Tübingen unterstützt den Umstieg auf Mehrwegsysteme aktiv durch ein Förderprogramm, das Betrieben praktische Informationen und finanziellen Beistand bietet. Dazu gehören unter anderem Informationsveranstaltungen und die Bereitstellung von Materialien über die Verpackungssteuer, die von den Betrieben genutzt werden können. Eine Umfrage unter den Gastronomiebetrieben ergab, dass die Mehrheit die Steuer als sinnvoll erachtet.

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In der gesamten EU verursachen Einwegverpackungen jährlich etwa 830.000 Tonnen CO2 und pro Kopf fallen etwa 177 kg Verpackungsmüll an. Tübingen ist nicht die einzige Stadt, die sich mit dieser Problematik auseinandersetzt; auch andere Städte wie Konstanz, München und Freiburg prüfen die Einführung einer ähnlichen Steuer. Gummersbach plant sogar, eine Verpackungssteuer bereits Anfang 2024 einzuführen. Das Ziel dieser Initiativen ist es, die Verpackungsflut durch gezielte Regulierungen zu verringern und nachhaltige Lösungen zu fördern.

Für weiteres detailliertes Informationsmaterial zur Tübinger Verpackungssteuer können Interessierte die Webseite www.tuebingen.de/verpackungssteuer besuchen. Hier sind auch Kontaktmöglichkeiten sowie Dokumente zum Herunterladen bereitgestellt.

Weitere Informationen, Referenzen & Quellen:

https://www.giessener-zeitung.de/2025/01/23/giggvolt-fordert-verpackungssteuer-auf-einwegverpackungen-in-giessen/
https://www.tuebingen.de/verpackungssteuer

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