Am Dienstag, dem 11. Februar 2025, kam es gegen 13:45 Uhr in der Johannes-Hatzfeld-Straße in Olpe zu einem alarmierenden Vorfall. Ein 49-jähriger Mann aus dem Siegerland schoss mit einer Schreckschusswaffe in die Luft, während er sich in der Nähe einer Gruppe von Kindern aufhielt. Dies berichtete Radiosiegen. Zeugen alarmierten umgehend die Polizei, doch als die Beamten eintrafen, war das Paar bereits verschwunden.
Auf dem Boden fanden die Einsatzkräfte mehrere Patronenhülsen, die auf den Einsatz von Schreckschussmunition hindeuteten. Dies wirft Fragen zum Umgang mit solchen Waffen auf, da Schreckschusswaffen, wie jurawelt erklärt, keine Projektilmunition abfeuern. Sie sind optisch und haptisch echten Schusswaffen ähnlich, verfügen jedoch über mechanische Sperren, die das Verschießen von Projektilen verhindern. Stattdessen feuern sie Platzpatronen, die lediglich laute Geräusche erzeugen.
Fahndung und Festnahme
Die Polizei leitete sofort eine Fahndung ein und konnte das Paar später am Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) in Olpe ausfindig machen. Der 49-Jährige zeigte Anzeichen von Alkohol- und Drogenkonsum, was die Situation weiter komplizierte. Bei der Durchsuchung stellten die Beamten die Schreckschusspistole sicher und nahmen den Mann in Gewahrsam, während die 22-jährige Begleiterin ebenfalls vorübergehend festgehalten wurde.
Gegen das Paar wurde ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet. Die genauen Gründe für die Schussabgabe sind bislang unklar. In Deutschland ist das Führen von Schreckschusswaffen nur mit einem kleinen Waffenschein erlaubt, der für den Umgang mit solchen Waffen notwendige Anträge und Voraussetzungen vorsieht, wie anwalt.de erläutert.
Rechtliche Bestimmungen und Risiken
Das deutsche Waffenrecht zählt zu den strengsten weltweit und dient dem Schutz der öffentlichen Sicherheit. Im Allgemeinen müssen für den Erwerb und Besitz von Schreckschusswaffen klare rechtliche Kriterien erfüllt werden. Dazu gehört die Volljährigkeit (mindestens 18 Jahre) sowie das Vorhandensein eines PTB-Prüfsiegels. Darüber hinaus dürfen Schreckschusswaffen nur auf befriedetem Besitztum verwendet werden, und das Führen in der Öffentlichkeit erfordert einen kleinen Waffenschein.
Die Gefahren bei unsachgemäßer Handhabung von Schreckschusswaffen sollten ebenfalls nicht unterschätzt werden. Trotz der Tatsache, dass sie keine echten Geschosse abfeuern, können sie durch hohen Gasdruck und Druckwellen ernsthafte Verletzungen verursachen. Sicherheitsvorkehrungen sind von entscheidender Bedeutung, um Unfälle zu vermeiden.