Am Paderborner Landgericht hat am 5. Februar 2025 der Prozess gegen einen 26-Jährigen begonnen. Der Angeklagte sieht sich dem schweren Vorwurf des versuchten Totschlags gegenüber. Der Fall dreht sich um einen Vorfall, der sich im vergangenen August im Hausflur des Angeklagten zutrug. Diverse Umstände, die in dem Verfahren behandelt werden, werfen ein Schlaglicht auf die Dynamik des Geschehens, das letztendlich in erheblichen Verletzungen für das Opfer führte.
Das spätere Opfer, ein 35-Jähriger, war zum Zeitpunkt des Vorfalls mit einer Astsäge bewaffnet, um 200 Euro Schulden einzutreiben. Dies führte zu einem Streit zwischen ihm und dem Angeklagten im Treppenhaus. Bei diesem Gerangel zog der Angeklagte, verletzt an der Lippe und mit mehreren Kratzern, ein Messer und griff das Opfer an. Die Situation beruhigte sich kurzfristig, als die Mutter und Schwester des Angeklagten versicherten, die Schulden zu begleichen. Dennoch eskalierte die Lage erneut, was den Staatsanwalt dazu veranlasste, den Angeklagten des versuchten Totschlags zu beschuldigen. Er habe in Kauf genommen, das Opfer mit der Waffe zu töten, so die Anklage.
Fall Marienstraße: Ein paralleler Prozess
Ein weiterer aktueller Fall in Paderborn wirft zusätzliches Licht auf die Problematik der Gewaltkriminalität in der Region. Das Landgericht hat kürzlich 17- und 19-Jährige für schuldig befunden, an einem tödlichen Angriff in der Marienstraße beteiligt gewesen zu sein. Der Vorfall ereignete sich in der Nacht zum 1. Mai, wobei das Opfer, ein 30-Jähriger, an den Folgen eines geplatzten Aneurysmas und der während des Angriffs erlittenen Hirnblutungen starb.
Obwohl in den Medien von brutalen Totschlägern berichtet wurde, konnte das Gericht keine umfassende Bestätigung der Brutalität der Täter feststellen. Ein Video zeigte lediglich drei Schläge und einen Tritt, die kaum Spuren hinterließen. Die Richterin erwähnte, dass die Täter in der Öffentlichkeit vorverurteilt wurden. Strafrechtlich erhielt der 19-Jährige eine Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten, während der 17-Jährige zu neun Monaten auf Bewährung verurteilt wurde. Die Staatsanwaltschaft plant, gegen das Urteil Revision einzulegen, wobei sie die Täter in direkter Verantwortung für den Tod des Opfers sieht.
Ein Blick auf die Kriminalstatistik 2023
Die Paderborner Ereignisse sind Teil eines größeren Trends. Laut der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) 2023 stiegen die erfassten Straftaten in Deutschland um 5,5 % auf über 5,9 Millionen Fälle. Die Gewaltkriminalität, die mit 214.099 Fällen den höchsten Stand seit 2007 erreichte, zeigt einen Anstieg von 8,6 %. Die PKS erfasst allerdings nur endbearbeitete Straftaten und bildet somit das Hellfeld der Kriminalität ab, während das Dunkelfeld Straftaten umfasst, die der Polizei nicht bekannt werden.
Wichtige Faktoren für den Anstieg sind die erhöhte Mobilität nach dem Wegfall der Covid-19-Beschränkungen, wirtschaftliche und soziale Belastungen durch Inflation sowie eine hohe Zuwanderungsrate. Zudem wurden 34,4 % der Tatverdächtigen nichtdeutsche Staatsbürger identifiziert. Ein besorgniserregender Anstieg wird auch bei tatverdächtigen Kindern und Jugendlichen festgestellt, was auf eine alarmierende Entwicklung in der Kriminalitätsstatistik hinweist.
Insgesamt verdeutlichen die aktuellen Fälle in Paderborn die Herausforderungen, vor denen das Justizsystem steht. Die Verbindung zwischen Straftaten und dem allgemeinen sozialen Umfeld bleibt ein zentrales Thema in der öffentlichen Diskussion.