Am 13. Februar 2025 stellen die St. Vincenz-Kliniken sich für die Zukunft auf. Die Geschäftsführung, vertreten durch Markus Funk, hat angekündigt, strukturelle Anpassungen an den Krankenhausstandorten vorzunehmen. Diese Maßnahmen sind Teil einer proaktiven Reaktion auf die Krankenhausreform, die Ambulantisierung, den medizinischen Fortschritt und den demografischen Wandel berücksichtigen soll. Die Anpassungen sollen ab April umgesetzt werden und zielen darauf ab, die Kliniken zukunftssicherer zu machen.
Um den Wandel effizient zu gestalten, wird die Allgemeinchirurgie in den St. Vincenz-Kliniken neu strukturiert. Teams werden zusammengeführt, um die fachliche Expertise zu bündeln. Im St. Josefs-Krankenhaus in Salzkotten sollen ambulante und hybride Angebote in der Allgemeinchirurgie etabliert werden. Das St. Vincenz-Krankenhaus in Paderborn wird weiterhin stationäre Leistungen sowie eine umfassende Notfallversorgung anbieten. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Geriatrie, die im St. Josefs-Krankenhaus von 31 auf 40 Betten ausgeweitet wird; langfristig ist eine Kapazitätserhöhung auf 60 Betten geplant.
Umstrukturierung der Notfallversorgung
Ein zentraler Aspekt der geplanten Änderungen betrifft die Notfallversorgung. Diese wird umstrukturiert, um eine schnelle und bedarfsgerechte Versorgung von der Rettung bis zur stationären Aufnahme sicherzustellen. Tagsüber sollen im St. Josefs-Krankenhaus ambulante Notfallversorgungsangebote verfügbar sein. Gleichzeitig bleiben Rettungswache und Notarztstandort erhalten, während stationäre Notfallbehandlungen im St. Vincenz-Krankenhaus durchgeführt werden.
Darüber hinaus wird ein Sprechstundenzentrum eingerichtet, um das Personal zu entlasten und die Patientenbindung zu stärken. Dies führt zu einer klaren Arbeitsteilung, um Doppelstrukturen zu vermeiden. Einige Mitarbeiter werden neue Aufgaben übernehmen und in andere Abteilungen wechseln, um den anstehenden Herausforderungen gerecht zu werden.
Die Krankenhausreform als Hintergrund
Im Kontext dieser Umstrukturierungen steht das am 12. Dezember 2024 in Kraft getretene Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG). Dieses Gesetz verfolgt das Ziel, die Behandlungsqualität in Deutschland zu verbessern und eine flächendeckende medizinische Versorgung sicherzustellen. Bund und Länder haben für die Umsetzung der Reform bis zu 50 Milliarden Euro in den nächsten zehn Jahren eingeplant. Begleitende Maßnahmen zur Reduzierung bürokratischer Auflagen in den Kliniken sollen den Verwaltungsaufwand verringern und die Effizienz steigern.
Ein wesentlicher Bestandteil des KHVVG ist die Einführung von 65 Leistungsgruppen, die mit bundeseinheitlichen Qualitätskriterien belegt sind. Diese Neustrukturierung des Vergütungssystems in der stationären Versorgung wird schrittweise bis 2028 umgesetzt, wobei die Bundesländer bis Ende 2026 verpflichtet sind, die Krankenhäuser bestimmten Leistungsgruppen zuzuweisen. In dieser Neugestaltung wird Qualität und Spezialisierung künftig angemessen honoriert.
Der Umbau des Gesundheitssystems soll neben der verbesserten Patientenzufriedenheit auch zur Stärkung der Attraktivität der Krankenhäuser für Fachkräfte beitragen. Kritiker der Reform, darunter die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der GKV-Spitzenverband, äußern jedoch Bedenken hinsichtlich ökonomischer Druckverhältnisse und der finanziellen Lage der Einrichtungen.
Die St. Vincenz-Kliniken zeigen sich entschlossen, den eingeleiteten Wandel aktiv mitzugestalten und optimal auf die Herausforderungen der Reform zu reagieren. Die bevorstehenden strukturellen Anpassungen sind ein wichtiger Schritt, um den hohen Anforderungen im Gesundheitswesen gerecht zu werden und die Versorgung für die Patienten nachhaltig zu verbessern.
Weitere Informationen zu den geplanten Maßnahmen finden Sie auf St. Vincenz, Forum Verlag und Bundesgesundheitsministerium.