In der Grundschule Westerloh in Delbrück-Lippling engagiert sich Karina Regh als Schulassistentin für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen und besonderen Bedürfnissen. Ihr Hauptziel ist es, diesen Kindern durch individuelle Unterstützung den Schulalltag zu erleichtern und ihre Integration zu fördern. Sie ist einer zweiten Klasse zugeordnet und bietet insbesondere Hilfestellungen, wenn Schüler Schwierigkeiten haben, still zu sitzen. In solchen Fällen kommen Flitzepausen zum Einsatz, die den Kindern die Möglichkeit geben, sich zu bewegen und ihre Konzentration zurückzugewinnen. Darüber hinaus unterstützt Regh die Schüler im Sportunterricht, insbesondere jene mit körperlichen Beeinträchtigungen, indem sie beim Umziehen hilft und Toilettengänge begleitet, um die Selbstständigkeit der Kinder zu fördern.
Die Rolle von Schulassistenten oder Schulbegleitern ist von zentraler Bedeutung im Bildungswesen. Laut Aktion Mensch übernehmen sie vielfältige Aufgaben, die von der Unterstützung im lebenspraktischen Bereich bis zur Förderung von Konzentration und Motivation reichen. Diese Spezialisten sind notwendig, um einen erfolgreichen Schulbesuch für Kinder mit körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen zu gewährleisten. Die Anstellung dieser Fachkräfte ist stark angestiegen, seitdem alle Schüler einen Rechtsanspruch auf den Besuch einer Regelschule haben.
Die Vielfalt der Schulbegleitungen
Im Rahmen der Schulbegleitung gibt es verschiedene Betreuungsmodelle. Dazu zählen die 1:1 Begleitung, die 1:2 (Tandem), 1:3 sowie das Klassenhelfermodell. Diese Modelle haben jeweils ihre Vor- und Nachteile. Während das 1:1 Modell eine intensive und fokussierte Unterstützung ermöglicht, birgt es auch die Gefahr der Abhängigkeit des Schülers vom Schulbegleiter. Dies kann zu einer Stigmatisierung führen, besonders bei älteren Schülern. Hingegen bietet die 1:2 und 1:3 Betreuung eine höhere Akzeptanz, da mehrere Schüler von der Unterstützung profitieren können.
Eine wichtige Rolle spielen auch Pool- und Budgetschulen, die eine bestimmte Anzahl an Schulbegleitern zur Verfügung stellen, um diese flexibel einsetzen zu können. Dies fördert nicht nur die Flexibilität der Schulbegleitung, sondern ermöglicht auch regelmäßige Teamsitzungen und Fortbildungen. Die Dauer der Unterstützung durch Schulbegleiter variiert stark und reicht von kurzzeitigen Hilfen bis zur Begleitung bis zum Ende der Schulzeit. Abhängig von den individuellen Bedürfnissen gibt es auch unterstützende Angebote wie Arbeitsassistenz nach dem Schulabschluss.
Rechtsanspruch auf Schulbegleitung
Ein entscheidender Aspekt im Kontext der Schulbegleitung ist der individuelle Rechtsanspruch von Kindern und Jugendlichen auf diese Unterstützung. Dieser ist im Sozialgesetzbuch VIII und IX geregelt, wobei der Bedarf durch eine ärztliche oder psychotherapeutische Fachkraft evaluiert werden muss. Die Antragstellung obliegt den Eltern oder Sorgeberechtigten, die eine ausführliche Stellungnahme und eine Diagnose vorlegen müssen. In der Praxis kommt es jedoch häufig zu Wartezeiten und Schwierigkeiten, da die Zuständigkeiten zwischen Sozialamt und Jugendamt oft unklar sind. Eine Diskussion über die Zusammenführung dieser Hilfeleistungen in einem Gesetzbuch wird geführt, um die Zuständigkeiten zu vereinheitlichen. Herausforderungen bestehen insbesondere bei der Zusammenarbeit mehrerer Schulbegleiter von unterschiedlichen Einrichtungen an einer Schule.
Es ist essenziell, dass Schulassistenzkräfte in den Schulalltag integriert werden, um nicht nur Schülerinnen und Schüler mit besonderen Bedürfnissen zu unterstützen, sondern auch um das gesamte Klassengefüge zu stärken. Die Erfahrung von Karina Regh an der Grundschule Westerloh spiegelt die Herausforderungen und Chancen wider, die die Schulbegleitung mit sich bringt, und zeigt, wie wichtig es ist, eine inklusive Lernumgebung zu schaffen, die auf die Bedürfnisse aller Kinder eingeht.