Die Diskussion um klimaschonende Heizsysteme gewinnt zunehmend an Bedeutung, insbesondere im Hinblick auf das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG), das am 1. Januar 2024 in Kraft tritt. In diesem Kontext veranstaltet der Lahn-Dill-Kreis am Donnerstag, dem 27. Februar, einen informativen Vortrag mit dem Titel „Wie geht es weiter im Heizungskeller?“. Die Veranstaltung findet im Dorfgemeinschaftshaus in Bicken, Leipziger Straße 1, statt und beginnt um 18.30 Uhr.
Veranstalter sind die lokalen Behörden, angeführt von dem Kreis-Klimaschutzmanager Ingo Dorsten sowie der Dillenburger Heizungsinnung. Im Mittelpunkt des Vortrags stehen die weitreichenden Auswirkungen des GEG, dessen Ziel es ist, den Umstieg auf nachhaltigere Heiztechnologien in Deutschland zu fördern. Ein besonders wichtiger Aspekt ist die Anforderung, dass ab 2028 mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien bei neuen Heizungen zum Einsatz kommen müssen.[mittelhessen.de]
Inhalte des Vortrags
Der Vortrag wird verschiedene Themen behandeln, die für Hauseigentümer und Mieter von Bedeutung sind. Dazu zählen:
- Kriterien für die Wahl eines zukünftigen Heizsystems.
- Geeignete Heizsysteme je nach Gebäudetyp.
- Detailierte Informationen zu Wärmepumpen und dem Heizungstausch.
- Fristen und Fördermöglichkeiten im Rahmen des GEG.
- Praktische Maßnahmen zur Effizienzsteigerung bestehender Heizanlagen, insbesondere in Kombination mit Photovoltaik.
Die Bundesregierung hat das GEG verabschiedet, um den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen zu beschleunigen.[bundesregierung.de] Ein zentraler Punkt dieses Gesetzes ist die Abschaffung alter, fossiler Heizungen. Rund drei Viertel der Heizungen in Deutschland laufen derzeit mit fossilem Gas oder Öl. Dies soll sich dringend ändern, um Erdgas- und Ölheizungen bis 2028 signifikant zu reduzieren.
Förderungen und Fristen
Das Gesetz sieht vor, dass ab dem 1. Januar 2024 in Neubauten nur Heizungen installiert werden dürfen, die auf mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien basieren. Für bestehende Gebäude gelten längere Übergangsfristen. Ab August 2024 können Eigentümer mit einer Förderung von bis zu 35 Prozent der Investitionskosten rechnen, die dann für den Austausch alter fossiler Heizungen bereitgestellt wird.
Dabei kann eine Grundförderung von 30 Prozent gewährt werden, mit einem weiteren Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent für Eigentümer, die ihre fossile Heizung bis Ende 2028 austauschen. Maximal können bis zu 70 Prozent der Kosten gefördert werden, abhängig von dem Einkommen der Antragsteller. Diese Förderung ist Teil der umfassenden Bundeförderung für effiziente Gebäude (BEG), die auch energetische Sanierungsmaßnahmen absichert.[bafa.de]
Darüber hinaus müssen Kommunen bis spätestens Mitte 2028, in Großstädten sogar bis Mitte 2026, Maßnahmen zur Förderung von Wärmenetzen oder klimaneutralen Gasnetzen festlegen.
Ausblick auf die Energieberatung
Die Energieberatung, die für viele Hauseigentümer ein wichtiges Instrument darstellt, wird ebenfalls gefördert, wobei bis zu 50 Prozent der Beratungskosten übernommen werden können. Diese Angebote sind entscheidend, um Hausbesitzern und Mietern zu helfen, die richtigen Entscheidungen in Bezug auf Heizungssysteme und -technologien zu treffen. Es ist auch vorgesehen, dass bei Heizungshavarien bestehende Heizungen repariert werden dürfen, was pragmatische Übergangslösungen ermöglicht.[bundesregierung.de]
Die kommenden Änderungen und die Einführung klarer Fristen sind entscheidend für den Klimaschutz und die Energieeffizienz in Deutschland. Die Veranstaltung im Dorfgemeinschaftshaus in Bicken bietet die Möglichkeit, sich umfassend über die nächsten Schritte und Möglichkeiten zu informieren. Es bleibt zu hoffen, dass diese Maßnahmen den notwendigen Impuls für eine zukunftsfähige Energiepolitik in Deutschland geben werden.