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Freitag, 28. Februar 2025

Steigende Arbeitslosenzahl in Minden-Lübbecke: Ein besorgniserregender Trend!

Die Arbeitslosenzahlen in Minden-Lübbecke steigen leicht auf 11.000. Saisonale Einflüsse und wirtschaftliche Unsicherheiten prägen die Lage.

Endlich wieder Brückenhochzeit: Verbindung zwischen Breitfurt und Wolfersheim!

Am 28. Februar 2025 wird die neue Brücke zwischen Breitfurt und Wolfersheim eingeweiht, ein Meilenstein für die regionale Infrastruktur.

Babyleiche in Heringen gefunden – Verdacht des Totschlags erhärtet sich!

In Heringen, Osthessen, wurde eine Babyleiche entdeckt. Eine 34-jährige Frau steht unter dringendem Tatverdacht des Totschlags.

Remscheid: Stadt plant Nutzung des alten Elternhauses für Gewerbe!

Die Stadt Remscheid steht vor einer bedeutenden Entscheidung, da eine ältere Dame sich weigert, ihr Elternhaus zu verkaufen. Trotz mehrfacher Anfragen der Stadt bleibt sie hartnäckig und plant nicht, ihr Grundstück aufzugeben. Dies hat die Stadtverwaltung dazu veranlasst, das letzte Wohnhaus im Bereich des Gewerbegebiets Mixsiepen ins Visier zu nehmen. Wie die RGA berichtet, sind die Pläne für eine Zufahrt zu künftigen Gewerbebetrieben die treibende Kraft hinter der Anforderung. Der Rat der Stadt wird in seiner Sitzung am 10. April über diese Angelegenheit entscheiden.

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Das geplante Vorkaufsrecht ermöglicht der Stadt den vorrangigen Kauf von Grundstücken, um die Stadtentwicklung aktiv zu gestalten. Dieses besondere Vorkaufsrecht, im Gegensatz zum allgemeinen, kann breiter angewandt werden und muss dem „Wohl der Allgemeinheit“ dienen. Laut dejure.org umfasst das Vorkaufsrecht bei bestimmten Grundstücken verschiedene Anwendungsfälle, etwa wenn Grundstücke für öffentliche Zwecke oder bei städtebaulichen Entwicklungen benötigt werden.

Das Gewerbegebiet Mixsiepen

Das Gewerbegebiet Mixsiepen erstreckt sich von der Lenneper Straße 164 bis zur Einmündung Bökerhöhe, wobei der westliche Teil bereits gewerblich genutzt wird. Die Stadtverwaltung verfolgt das Ziel, auf den verbleibenden gewerblichen Flächen ein zusammenhängendes Gewerbegebiet zu entwickeln. Diese Strategie ist besonders wichtig, da gewerblich nutzbare Flächen in Remscheid rar sind und somit ein hoher Bedarf an geeigneten Grundstücken besteht.

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Die Bezirksvertretung Süd hat dem Plan bereits zugestimmt, und es sind weitere Ausschüsse im März geplant, die sich ebenfalls mit dem Thema befassen werden. Das besondere Vorkaufsrecht kann allerdings nicht ausgeübt werden, wenn das Grundstück an Familienmitglieder verkauft wird. Zudem greift es nur bei Kaufverträgen, die nach Bekanntmachung der Satzung abgeschlossen werden.

Rechtliche Grundlagen und Fristen

Gemäß den Vorgaben des Baugesetzbuchs kann die Stadt innerhalb von zwei Monaten ihr Vorkaufsrecht ausüben. Bei der Ausübung müssen die Verwendungszwecke des Grundstücks klar benannt werden, wie in den rechtlichen Bestimmungen beschrieben. Für eine umfassende Entscheidung und zur Stärkung der Stadtentwicklung hat die Stadtverwaltung die rechtlichen Rahmenbedingungen sorgfältig geprüft. So muss das Vorkaufsrecht stets das Wohl der Allgemeinheit rechtfertigen, insbesondere zur Deckung des Wohnbedarfs, wie das BauGB festlegt.

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Ein Kauf kann unter bestimmten Umständen dem Vorkaufsrecht entgehen, beispielsweise wenn die Nutzung des Grundstücks klar definiert ist oder bauliche Mängel vorliegen, die innerhalb einer angemessenen Frist beseitigt werden können. Diese Details sind entscheidend für die konkrete Umsetzung der Pläne der Stadt und die Handlungsmöglichkeiten der Stadtverwaltung innerhalb des laufenden Verfahrens.

Weitere Informationen, Referenzen & Quellen:

https://www.rga.de/lokales/remscheid/gewerbegebiet-mixsiepen-stadt-will-sich-vorkaufsrecht-auf-letztes-wohnhaus-sichern-5DKT4D77EBCJDAKOBC4OYWQAXQ.html
https://dejure.org/gesetze/BauGB/24.html

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