Der Investitionsprozess im Südbezirk von Remscheid nimmt Fahrt auf. Rainer Dorn, ein Investor aus Chemnitz, hat über einen Zeitraum von zwölf Jahren hart um die Entwicklung des Areals gekämpft. Jetzt, nachdem er die Flächen an die Discounter Edeka und Aldi verkauft hat, zeigt er sich erleichtert. „Ich bin froh, nicht mehr kämpfen zu müssen“, äußert er. Dorn kritisiert jedoch die komplizierten Baugenehmigungsverfahren, die in deutschen Verwaltungen vorherrschen. Dies könnte die Umsetzung der Projekte unnötig verzögern.
Baudezernent Peter Heinze hat bereits einen Zeitraum von etwa drei Jahren für die Anpassungen des Regionalplans, des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans angesetzt. Dorn fordert jedoch eine Beschleunigung des Prozesses und regt ein alternatives Verfahren an, das die Entwicklungszeit um die Hälfte verkürzen könnte. Dazu schlägt er vor, einen Angebotsbebauungsplan sowie einen städtebaulichen Vertrag mit den beteiligten Partnern, darunter Rossmann, Aldi und Edeka, zu entwickeln.
Geplante Neubauten und Projekte
Im Rahmen dieser Entwicklung plant Rossmann, eine neue Filiale im ehemaligen Aldi-Markt zu errichten, während Aldi eine Erweiterung anstrebt und Edeka einen kompletten Neubau plant. Dorn ist überzeugt, dass diese Projekte parallel umgesetzt werden können, was sowohl für die Stadt als auch für die Anwohner von Vorteil wäre. Er bekundet seine Hoffnung, dass die Stadt seine Vorschläge in Betracht zieht und bietet seine umfangreiche Expertise in diesem Bereich an.
Dorn fühlt sich stark dem Südbezirk verpflichtet und hat den Anwohnern versprochen, den Vollsortimenter und den Frischemarkt zu erhalten, die für die lokale Gemeinschaft von großer Bedeutung sind. Die Entwicklungen rücken näher, doch der Weg durch die bürokratischen Hürden bleibt eine Herausforderung.
Verwaltung und Baugenehmigungen
Für die geplanten Bauvorhaben ist die Einreichung eines schriftlichen Bauantrags bei der Bauaufsichtsbehörde zwingend erforderlich. Dazu sind alle notwendigen Bauvorlagen in ausreichender Anzahl beizufügen. Jedes Bauvorhaben erfordert spezifische Unterlagen, die in amtlichen Antragsformularen aufgeführt sind. Diese müssen unter anderem von einem Entwurfsverfasser, wie einem Architekten oder einem Ingenieur, erstellt werden.
Besonders wichtig ist der Lageplan, der von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur kommen muss und nicht älter als sechs Monate sein darf. Darüber hinaus sind Bauzeichnungen notwendig, die Grundrisse, Schnitte und Ansichten im Maßstab 1:100 enthalten müssen. Eine Stellplatzberechnung ist ebenfalls für fast alle Anträge erforderlich und muss im Lageplan eingezeichnet werden.
Um die rechtlichen Rahmenbedingungen für beispielsweise den Verkauf von Wohnungen in Mehrfamilienhäusern zu erfüllen, verlangt es eine Abgeschlossenheitsbescheinigung. Diese Bescheinigung stellt sicher, dass die Wohneinheit baulich von anderen Einheiten abgetrennt und als eigenständiger Wohnraum nutzbar ist. Sie ist entscheidend für die Eintragung ins Grundbuch und ein wesentlicher Bestandteil der Teilungserklärung.
Der Weg zur Genehmigung ist somit gepflastert mit klaren gesetzlichen Vorgaben und der Notwendigkeit, viele Dokumente korrekt zu erstellen. Es bleibt abzuwarten, ob die Stadt Remscheid diese Herausforderungen mit der erforderlichen Weitsicht und Effizienz angeht, um die dringend benötigten Projekte im Südbezirk voranzubringen.
Dorn und die beteiligten Partner zeigen sich optimistisch, dass mit den richtigen Schritten und der notwendigen Unterstützung von der Stadt die Entwicklung bald Realität werden könnte und der Südbezirk eine wichtige wirtschaftliche Aufwertung erfahren wird.