Am 6. Januar 2025 fand in Buisdorf, einem Stadtgebiet von Sankt Augustin, eine mobile Geschwindigkeitskontrolle statt. Der Standort des Blitzers befand sich auf der Frankfurter Straße, postalisch zugeordnet zur PLZ 53757. Laut Informationen wurde der Blitzer bereits um 07:01 Uhr gemeldet, und das dort gültige Tempolimit betrug 70 km/h. Die letzte Aktualisierung der Blitzer-Informationen erfolgte um 07:09 Uhr.
Mobile Blitzgeräte sind bekannt dafür, flexibel zu sein und können schnell aufgestellt werden. Diese Geräte verwenden in der Regel radar- oder lasergestützte Technologien zur Geschwindigkeitsmessung. Zusätzlich kommen manchmal Schwarzlichtblitzer oder Geräte zur Auswertung von Helligkeitsprofilen zum Einsatz. Es ist zu beachten, dass mobile Blitzgeräte üblicherweise nur in eine Richtung blitzen. Das Ziel dieser Kontrollen ist die Verbesserung der Verkehrssicherheit sowie die Überwachung von Geschwindigkeitsübertretungen.
Rechtsgrundlage und Bußgelder
Die Regelungen zu Bußgeldern und Sanktionen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen sind in der Straßenverkehrsordnung (StVO) festgelegt. Geschwindigkeitskontrollen dienen der Polizei zur Überprüfung der Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit und zielen darauf ab, Unfälle zu verhindern. Diese Kontrollen konzentrieren sich häufig auf Gefahrenstellen, wie stark befahrene Kreuzungen.
Es existieren verschiedene Methoden der Geschwindigkeitsüberwachung, darunter mobile und stationäre Kontrollen. Zudem variiert die Höhe der Strafen je nach Verstoß und Ort, sei es innerorts oder außerorts. Für innerörtliche Geschwindigkeitsüberschreitungen sind die Bußgelder folgendermaßen gestaffelt:
- bis 10 km/h: 30 €
- 11 – 15 km/h: 50 €
- 16 – 20 km/h: 70 €
- 21 – 25 km/h: 115 € (1 Punkt)
- 26 – 30 km/h: 180 € (1 Monat Fahrverbot)
- 31 – 40 km/h: 260 € (1 Monat Fahrverbot)
- 41 – 50 km/h: 400 € (1 Monat Fahrverbot)
- 51 – 60 km/h: 560 € (2 Monate Fahrverbot)
- 61 – 70 km/h: 700 € (3 Monate Fahrverbot)
- über 70 km/h: 800 € (3 Monate Fahrverbot)
Die Toleranz bei Geschwindigkeitsmessungen beträgt 3 km/h bei Geschwindigkeiten unter 100 km/h und 3 % bei höheren Geschwindigkeiten. Zu den Messmethoden gehören Radarfallen, Lichtschrankenmessgeräte, Piezosensoren, Induktionsschleifen, Lasermessgeräte und Videonachfahrsysteme.
Für weitere Informationen zu Geschwindigkeitskontrollen und den entsprechenden Regelungen, die über die oben genannten Punkte hinausgehen, verweisen wir auf die detaillierten Ausführungen von news.de sowie auf die umfassenden Regelungen im Bußgeldkatalog.