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Montag, 13. Januar 2025

Tegut in der Krise: 120 Jobs fallen weg – Filialen vor Verkauf!

Tegut in Fulda kündigt 120 Stellen und verkauft 10% der Filialen zur Sanierung unter dem Druck des Mutterkonzerns Migros.

Fellertalbrücke: Massive Sanierung auf der A1 beginnt im Frühjahr!

Die Instandsetzung der Fellertalbrücke auf der A1 beginnt 2024, Investitionen von 395 Millionen Euro in die Autobahnen bis 2027.

Leon Windscheid: Tipps gegen den Druck der perfekten Weihnachten!

Dr. Leon Windscheid gibt Tipps für eine entspannte Weihnachtszeit und präsentiert sein neues Bühnenprogramm "Alles perfekt".

Neue Regeln für Kaminöfen: Alte Modelle müssen bis Jahresende raus!

Mit dem Ende des Jahres 2024 dürfen Kaminöfen, die bestimmte Emissionsgrenzwerte überschreiten, nicht mehr betrieben werden. Diese Regelung basiert auf der Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV), die seit 2010 in Kraft ist. Schornsteinfeger sind angehalten, ihre Kunden über die neuen Vorschriften zu informieren. Ab dem 1. Januar 2025 ist der Betrieb von Kaminöfen, die die Grenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid nicht einhalten, untersagt.

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Ältere Öfen, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 in Betrieb genommen wurden, stehen im Mittelpunkt dieser Änderungen. Diese Modelle müssen entweder nachgerüstet oder bis zum 31. Dezember 2024 stillgelegt werden. Die neuen Emissionsgrenzwerte sehen vor, dass maximal 0,15 Gramm Staub und 4 Gramm Kohlenstoffmonoxid pro Kubikmeter Abgas abgegeben werden dürfen. Für Betreiber älterer Geräte besteht nun die Entscheidung, ob sie ihre Kaminöfen anpassen oder nicht mehr nutzen möchten.

Prüfungen und Entsorgung

Für die Einhaltung der neuen Anforderungen ist eine Bescheinigung durch einen Schornsteinfeger oder vom Hersteller notwendig. Dies gilt insbesondere für Öfen, die vor 2010 installiert wurden, da nur neuere Modelle, die nach 2010 in Betrieb genommen wurden, automatisch die geforderten Standards erfüllen. Die Schornsteinfeger bieten zudem Messungen an, um die Einhaltung zu überprüfen, und die „Feuerstättenschau“ findet alle sieben Jahre statt.

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Kaminöfen, die aufgrund der neuen Regelungen nicht mehr verwendet werden dürfen, sind jedoch nicht zwingend Schrott. Die Beratung durch Schornsteinfeger wird empfohlen. Peter Niethen, Geschäftsführer eines Ofenstudios, hat ein gesteigertes Interesse an neuen Öfen festgestellt. Die Lieferzeiten für diese Geräte betragen derzeit etwa drei Monate, die Preise beginnen bei rund 2500 Euro und können bis zu 6000 Euro erreichen. Eine Nachrüstung älterer Öfen mit elektrostatischen Feinstaubfiltern kann kostspielig sein, bis zu 3500 Euro.

Die Rhein-Sieg-Abfallwirtschaftsgesellschaft (RSAG) rät zur vorsichtigen Entsorgung von Kaminöfen, insbesondere wenn Asbest enthalten ist. Neuere Geräte müssen vor der Entsorgung von Ascheresten befreit werden, während Schamottsteine bei Mineralstoffdeponien abgegeben werden können. Altmetallteile von Kaminöfen können als Altmetall entsorgt werden, und Altmetallhändler wie Dominik Kotyrba bieten Abholung alter Öfen an, sofern die Schamottsteine entfernt wurden.

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Die bevorstehenden Änderungen zielen darauf ab, die Luftqualität zu verbessern und die Umweltbelastung durch Feinstaub und andere Emissionen zu verringern, wie auch die neuen Regelungen für Kamin- und Holzöfen ab 2025 festgelegt haben.

Weitere Informationen, Referenzen & Quellen:

https://www.ksta.de/region/rhein-sieg-bonn/rhein-sieg-kreis-alte-oefen-duerfen-nicht-mehr-brennen-932695
https://www.agrarwelt.com/energie/holz/neue-regelungen-fuer-kaminoefen-ab-2025-was-betreiber-wissen-muessen.html

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