In Sankt Augustin kam es zu einem denkwürdigen Vorfall, als ein 30-jähriger Mann am Mittwoch, den 22. Januar, die örtliche Polizeiwache betrat. Der Anlass seines Besuchs war eher trivial: Er wollte seine Haustürschlüssel abholen. Diese waren zuvor im Zuge eines Vorfalls häuslicher Gewalt sichergestellt worden, doch was die Beamten überraschte, war der starke Alkoholgeruch, der von dem Mann ausging.
Auf die direkte Nachfrage der Polizisten gab er zu, einige Biere konsumiert zu haben. Der Schock für die Beamten kam, als sie herausfanden, dass der Mann mit einem E-Scooter zur Wache gefahren war. In Deutschland gelten für E-Scooter die gleichen Regeln wie für andere Kraftfahrzeuge, was bedeutet, dass eine Promillegrenze von 0,5 eingehalten werden muss. Ein daraufhin durchgeführter Alkoholtest ergab einen alarmierenden Wert von etwa 1,8 Promille, was nicht nur die gesetzlichen Bestimmungen übersteigt, sondern auch die Notwendigkeit eines entsprechenden Ermittlungsverfahrens nach sich zog.
Ermittlungen wegen mehrerer Verstöße
Wie blick-aktuell.de berichtet, wurde eine Blutprobe entnommen, um auch mögliche Betäubungsmittel zu testen. Der Mann gestand zudem den Konsum von Cannabis, was die Situation weiter komplizierte. Dies führt zu mehreren Ermittlungsverfahren gegen ihn. Diese beinhalten:
- Verdacht der Trunkenheit im Straßenverkehr
- Verdacht des Drogenkonsums im Straßenverkehr
- Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz, da der E-Scooter über eine abgelaufene Pflichtversicherung verfügt, die seit Oktober des Vorjahres nicht mehr gültig war.
In Deutschland gelten strenge Regeln für die Teilnahme am Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss. Laut bussgeldkatalog.org liegt eine strafbare Trunkenheitsfahrt bereits ab 1,1 Promille vor. In diesem Fall kann der Betroffene mit Geld- oder Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr konfrontiert werden, genauso wie mit Nebenstrafen, wie einem möglichen Fahrverbot von bis zu sechs Monaten oder der Entziehung der Fahrerlaubnis.
Die Konsequenzen für Fahranfänger und unter 21-Jährige
Besonders streng sind die Regelungen für Fahranfänger in der Probezeit und für Fahrer unter 21 Jahren, für die ein striktes Alkoholverbot von 0,0 Promille gilt. Für diese Gruppen drohen bei einem Verstoß gegen die Promillegrenze Geldbußen und Punkte: Bei 0,5 Promille oder mehr gibt es 500 € Strafe und zwei Punkte, sowie ein Monat Fahrverbot. Im Verlauf von weiteren Verstößen sind die Strafen progressiv. Der Fall des 30-Jährigen zeigt eindrücklich, wie riskant das Fahren unter Alkoholeinfluss ist und welche schwerwiegenden Folgen daraus resultieren können.
Die Probezeit für neue Führerscheininhaber beträgt normalerweise zwei Jahre; eine Verlängerung kann bei mehreren Verkehrsverstößen eintreten, die streng geahndet werden. Aktionen wie diese, von denen die Polizei regelmäßig Zeugnis ablegt, tragen zur Sensibilisierung für Verkehrssicherheit bei und verdeutlichen die Notwendigkeit, sich an die geltenden Gesetze zu halten, um sich und andere nicht zu gefährden.