back to top
14.3 C
Berlin
Freitag, 11. April 2025

Hamm-Rhynern: Junge Architekten bauen Kindergarten in Nepal!

Noah Ries und Hannah Jule Traub aus Hamm bauen in Nepal einen Kindergarten. Crowdfunding für 15.000 Euro gestartet. Unterstützung erbeten.

Schockanruf in Schweich: Betrüger erbeuten fünfstellige Summe!

Schockanruf in Schweich: Betrüger geben sich als Verwandte aus und fordern hohe Kaution. Polizei warnt vor dieser Masche.

Feuerwehreinsatz in Oberhausen: Gladbecker löschen Metallfassaden-Brand!

Feuerwehr Gladbeck unterstützte am 11.04.2025 in Oberhausen einen Brand in einem Einfamilienhaus. Einsatzdetails im Bericht.

Schutz für Käufer: So will der Bauherren-Schutzbund Insolvenz-Risiken bekämpfen!

Der Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) hat in einer aktuellen Stellungnahme zum neuen Koalitionsvertrag wichtige Fortschritte im Bereich des Verbraucherschutzes hervorgehoben. In diesem Vertrag sind signifikante Maßnahmen vorgesehen, die vor allem Wohnungskäufer vor den Herausforderungen von Bauträgerinsolvenzen schützen sollen. BSB-Geschäftsführer Florian Becker kritisiert jedoch, dass die geplanten gesetzlichen Änderungen auch neue Risiken für Bauherren und Sanierer mit sich bringen könnten, ohne eine klare Absicherung zu bieten. Der Verband betont die Dringlichkeit, die gesetzlichen Maßnahmen schnell umzusetzen, um Bauwillige nicht weiter zu verunsichern, da sie „oft vor halbfertigen Baustellen stehen“ könnten, wie auf kabinett-online.de berichtet wird.

- Werbung -

Ein zentrales Anliegen des BSB ist die Verbesserung des Schutzes für Wohnungskäufer bei Bauträgerinsolvenzen. Angesichts der zunehmenden Insolvenzen in der Branche warnt der Verband, dass Käufer nur ihre Individualrechte gegen den Bauträger geltend machen können, was sie im Insolvenzfall einem hohen Risiko aussetzt. Die Neubewertung des Mangelbegriffs im geplanten Gesetz sieht vor, dass Abweichungen von anerkannten Regeln der Technik nicht als Mangel gewertet werden. Dies könnte die Durchsetzung von Vertragspflichten erschweren und zu mehr Rechtsstreitigkeiten führen, was der BSB als „unbefriedigend“ ansieht. Für die geplante Reform des Heizungsgesetzes fordert der BSB klare und verlässliche Rahmenbedingungen für die Energiewende im Gebäudebereich, um die Verunsicherung der Verbraucher zu minimieren.

Unzureichender Schutz für Käufer

Das geplante Gesetz zur Novellierung des Wohnungseigentumsgesetzes wird von bsb-ev.de als unzureichend erachtet, um den Verbraucherschutz zu garantieren. Trotz der gesetzlichen Neuregelungen bleibt das Risiko für Käufer erheblich. Laut Aussagen von Florian Becker könnte im Insolvenzfall das Fehlen einer klaren gesetzgeberischen Absicherung zu jahrelangen Hängepartien führen, die für viele Käufer existenzbedrohend sein können. Der BSB hatte gefordert, die Voraussetzungen zur Bildung einer neuen Wohneigentümergemeinschaft zu verbessern, um den Käufern eine stärkere Position zu geben.

- Werbung -

Im Kontext der Insolvenz von Bauträgern sieht der Verband „Wohnen im Eigentum“ (WiE) ebenfalls dringenden Handlungsbedarf. Die jüngste Insolvenz der Project Immobilien Gruppe hat die bestehenden Risiken für Käufer erneut offenbart. WiE fordert, dass Bauträger auf Abschlagszahlungen bis zur Bezugsfertigkeit verzichten und diese Zahlungen durch Versicherungen absichern. Diese Vorschläge sind Teil der langjährigen Bemühungen von Verbraucherschutzverbänden, die seit über 30 Jahren Lösungen im Bauträgerrecht fordern. Die initiativen Schritte des Bundesjustizministeriums am Anfang des Jahres 2023 werden as unzureichend eingestuft, da sie nicht alle empfohlenen Maßnahmen umfassen.

Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit

WiE hat zwei zentrale Vorschläge formuliert, um die Sicherheit der Verbraucher beim Kauf von Eigentum zu erhöhen. Diese umfassen den Verzicht auf Abschlagszahlungen bis zur Fertigstellung und die Pflicht, Abschlagszahlungen durch eine Versicherung abzusichern. Auch wenn es in der Vergangenheit Vorschläge gab, eine Arbeitsgruppe des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz einzusetzen, die Vorschläge zu erarbeiten, die die Probleme der Bauträgerinsolvenz angehen, sind konkrete gesetzliche Regelungen zur Absicherung der Käufer noch ausständig. In der Diskussion wurden unter anderem folgende Aspekte erörtert:

- Werbung -
  • Verzicht auf Abschlagszahlungen bis zur Verfügungstellung des Eigentums.
  • Abschlagszahlungen sollten mit 40 % der Vertragssumme abgesichert sein.
  • Rückzahlungsbürgschaften durch den Bauträger für die gesamte Erwerbssumme.
  • Insolvenz- oder Kautionsversicherungen als Pflichtbestandteil von Bauträgerverträgen.

Die BSB und WiE appellieren eindringlich an die Politik, diese Maßnahmen umzusetzen, um den Käufern von Wohnimmobilien in Zukunft ein sicheres Umfeld zu bieten. Das bestehende Regelwerk reicht bei weitem nicht aus, um die Käufer vor den gravierenden wirtschaftlichen Schäden bei Bauträgerinsolvenzen zu schützen. Eine gesetzliche Regelung, die alle Käufer absichert, wird als unerlässlich angesehen.

Weitere Informationen, Referenzen & Quellen:

https://www.kabinett-online.de/wirtschaft/bsb-zum-koalitionsvertrag-mehr-schutz-fuer-bauherren-jedoch-neue-risiken-durch-gesetzesplaene/
https://www.bsb-ev.de/politik-presse/presseservice/pressemitteilungen/neues-wohneigentumsgesetz-kein-verbraucherschutz-bei-bautraegerinsolvenzen/

Auch interessant