Am 31.03.2025 ist die Verkehrssituation in Bergisch Gladbach besonders überwacht. In der Stadt sind aktuell zwei Straßen mit mobilen Radarfallen ausgestattet. Diese Blitzstandorte sind vor allem in der Refrath-Region aktiv. Laut news.de wurde der Blitzer auf der Bertram-Blank-Straße (PLZ 51427) um 07:54 Uhr gesichtet, während der nächste Blitzer auf der Dolmanstraße (PLZ 51427) bereits um 07:57 Uhr in Betrieb genommen wurde. Beide Straßen fallen in die Kategorie von 30 km/h-Zonen, wo Geschwindigkeitsüberschreitungen besonders teuer werden können.
Die ständige Überwachung des Straßenverkehrs dient der Sicherheit der Bürger. Blitzerstandorte können jedoch variieren; die Angabe ist daher ohne Gewähr. Die letzte Aktualisierung der Informationen erfolgte am selben Tag um 08:00 Uhr. Es wird geraten, die Verkehrsregeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) genau zu beachten, da Verstöße sich schnell auf dem Punktekonto in Flensburg niederschlagen können.
Mobile und Feste Blitzer
Die Blitzerkarte, wie sie bussgeldkatalog.org bereitstellt, ist ein nützliches Hilfsmittel, um die Standorte von Blitzern in Deutschland zu verfolgen. Diese Karte listet nicht nur mobile Blitzer auf, sondern auch stationäre Geräte und Ampelblitzer. Die Überwachung durch Polizei und Ordnungsämter ist Teil eines umfassenden Regelwerks, das unter anderem Geldbußen und Maßnahmen, wie Punkte in Flensburg und mögliche Fahrverbote, umfasst.
Die mobile Blitzüberwachung bietet eine flexible Antwort auf Geschwindigkeitsverstöße und ermöglicht es den Einsatzkräften, blitzschnell an verschiedenen Orten aktiv zu sein. Trotz des Trends zu stationären Blitzern gibt es auch Pilotprojekte, wie die Abschnittskontrolle auf der B6 bei Hannover, die seit 2015 läuft. Diese Art der Überwachung ermittelt die Durchschnittsgeschwindigkeit durch mehrere Anlagen entlang einer Strecke.
Überwachung und Regelungen
Die Straßenverkehrsordnung in Deutschland stellt klar, dass das Mitführen von Radarwarnern und die Nutzung von Echtzeit-Warn-Apps auf Smartphones während der Fahrt verboten sind. Paragraf 23, Absatz 1b der StVO regelt den Betrieb oder das Mitführen von Geräten, die Verkehrsüberwachungsmaßnahmen stören könnten. Dies soll sicherstellen, dass die vielen Verkehrsüberwachungsmaßnahmen auch effektiv bleiben.
Die Blitzerkarte wird regelmäßig aktualisiert und kann von Nutzern durch die Eingabe ihrer Stadt oder Postleitzahl abgerufen werden. In Deutschland gibt es über 52.000 fest installierte Radargeräte, und die Blitzerkarte zeigt auch Rotlichtüberwachungssysteme an, die zur Sicherheit an Kreuzungen beitragen.