In Wermelskirchen haben 16 Mitarbeitende aus städtischen Kindertageseinrichtungen und zwei Fachberaterinnen an einer umfassenden Weiterbildung zur „Fachkraft Kinderschutz“ teilgenommen. Die Bildungswerkstatt merakita führte diese Schulung von Januar bis Oktober 2024 durch. Die Initiative wurde durch Landesmittel aus dem Landeskinderschutzgesetz ermöglicht und ist Teil des Netzwerks Kinderschutz Wermelskirchen. Christine Daun, die stellvertretende Amtsleiterin des Jugendamtes, sowie Sylvia Schultz und Janina Gellermann, die Fachberaterin für Kindertagespflege und eine Mitarbeiterin des Netzwerks, waren maßgeblich an der Umsetzung beteiligt.
Das zentrale Ziel dieser Weiterbildung besteht darin, die Fachkräfte darin zu schulen, Anzeichen von Kindeswohlgefährdung besser zu erkennen. Dies umfasst nicht nur Missbrauch, sondern auch Vernachlässigung, die häufig in der Gesellschaft vorkommt. Fachkräfte erhalten Schulungen zur Sensibilisierung und Vertiefung ihres Fachwissens im Bereich Kinderschutz. Nach Abschluss der Weiterbildung sind die Teilnehmenden Ansprechpartner für Eltern und Kollegen in den Kindertagesstätten. Die aktuellen Entwicklungen deuten zudem darauf hin, dass im Jahr 2025 weitere Schulungen geplant sind, um mindestens zwei Fachkräfte pro städtischer Kindertagesstätte auszubilden.
Gesetzliche Grundlagen und Aufgaben
Die rechtliche Grundlage für die Erkennung von Kindeswohlgefährdungen ist im § 8a des SGB VIII verankert. Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe sind somit verpflichtet, Risiken einzuschätzen und mögliche Gefährdungen zu melden. Meldungen können sowohl anonym als auch namentlich beim Jugendamt eingereicht werden. Das Jugendamt verfolgt das Ziel, das Wohl des Kindes zu gewährleisten und Lösungen zu finden, die das Kind schützen und gleichzeitig die Familie unterstützen.
In Wermelskirchen werden Hilfen unter anderem durch städtische Beratungsstellen und ambulante Unterstützung angeboten. Die Fachkräfte, die an der Weiterbildung teilgenommen haben, sind wichtig für die Prävention und Intervention in Fällen von Kindeswohlgefährdung. Hinzu kommt, dass die Sensibilisierung der Gesellschaft für diese Themen von entscheidender Bedeutung ist, denn Kinderschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.
Chancen und weitere Entwicklungen
Die Weiterbildung zur Fachkraft im Kinderschutz umfasst grundlegende Inhalte, darunter rechtliche und fachliche Grundlagen, Methodenkenntnis sowie die Entwicklung von Hilfen und die Zusammenarbeit von Institutionen. Nach erfolgreichem Abschluss aller vier Module wird ein Zertifikat ausgestellt. Die Module sind so strukturiert, dass sie über vier bis fünf Monate stattfinden, was eine flexible Teilnahme ermöglicht.
In Nordrhein-Westfalen gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten, wie beispielsweise den Bildungscheck für Einzelpersonen mit bestimmten Einkommensgrenzen. Für organisatorische Fragen steht Hanna Offenhau zur Verfügung, während für fachliche Anfragen Miriam Urbic kontaktiert werden kann. Weitere Informationen über Veranstaltungen und Angebote finden sich auf der Webseite des Campus KJH und auf rga.de.
Für Unterstützung oder Beratung steht das Jugendamt Wermelskirchen unter der Telefonnummer 02196 – 710 511 zur Verfügung. Kinderschutz bleibt eine gesellschaftliche Herausforderung, die nur durch zusammenarbeit aller Beteiligten erfolgreich gemeistert werden kann.