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Freitag, 10. Januar 2025

Großbrand in Birkenheide: Zwei Familien verlieren alles in der Silvesternacht!

Großbrand in Birkenheide, Rhein-Pfalz-Kreis: Zwei Familien verloren ihre Häuser. Spendenaktionen laufen zur Unterstützung der Betroffenen.

Wahlhelfer dringend gesucht: Fastnacht stellt Kommunen vor Herausforderungen!

Bundestagswahl in Mayen-Koblenz am 23. Februar 2025: Wichtige Informationen zu Wahlhelfern und Vorbereitungen.

Neuer Hoffnungsträger: Joseph Aoun beendet das Machtvakuum im Libanon!

Joseph Aoun wurde am 10. Januar 2025 zum Präsidenten des Libanon gewählt, was Hoffnung auf Stabilität und Reformen weckt.

Winterdienst in Wermelskirchen: Diese Regeln müssen Anlieger kennen!

In der Wintersaison wird die Sicherheit auf Wermelskirchens Straßen und Gehwegen besonders wichtig. Die Stadtverwaltung hat klare Informationen über die Pflichten und Regeln des Winterdienstes für Anlieger veröffentlicht, um den Verkehr zu sichern und mögliche Unfälle zu vermeiden. Laut RGA müssen Anlieger dafür zwischen 7 Uhr und 20 Uhr Schnee und Glätte unverzüglich beseitigen. Scheint das Wetter entgegen den Wünschen, so ist die Räumung von Schnee ab 20 Uhr bis zum Folgetag um 7 Uhr erforderlich, sonn- und feiertags sogar bis 9 Uhr.

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Für Anlieger, die keinen eigenen Gehweg zur Verfügung haben, gilt die Auflage, zumindest eine Gehfläche von 1,20 Metern vor ihrem Grundstück freizuhalten. Darüber hinaus sollte der Schnee so geräumt werden, dass der Verkehr nicht gefährdet wird. Um dem Umweltschutz Rechnung zu tragen, empfehlen die Behörden die Nutzung salzfreier Streumittel wie Sand, Split oder Kies mit dem Umweltzeichen „Blauer Engel“.

Pflichten der Anlieger und städtischer Winterdienst

Die wichtigen Regelungen beinhalten auch, dass Schnee nicht auf öffentliche Straßen oder Parkplätze geschoben werden darf. Bei Nichteinhaltung der Vorschriften sieht die Stadt Wermelskirchen Bußgelder vor. Die Verantwortung für den Winterdienst auf den eigenen Grundstücken liegt hierbei klar bei den Anwohnern. Betriebe und öffentliche Stellen hingegen sind für die Räumung der städtischen Straßen und Gehwege zuständig.

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Der städtische Winterdienst beginnt bereits um 3.30 Uhr und endet spätestens um 22.30 Uhr, wobei die Räumung nach Dringlichkeitsstufen erfolgt. Stufe I umfasst verkehrswichtige und gefährliche Straßen, während Stufe II für Verbindungsstraßen, Wohnsammelstraßen und Wohnstraßen zuständig ist. Die Winterdienstfahrer haben klare Anweisungen, sich und ihr Fahrzeug nicht in Gefahr zu bringen, was durch eng parkende Fahrzeuge beeinträchtigt werden kann, wie Momm.city ergänzt.

Professionelle Winterdienste

Zusätzlich zu den individuellen Pflichten der Anlieger gibt es in Wermelskirchen auch Angebote für professionelle Winterdienste, die sich auf Gewerbeflächen und große Areale spezialisiert haben. Diese Dienste stehen rund um die Uhr und an sieben Tagen in der Woche während der Wintersaison bereit. Ihr professionelles Team sorgt für Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit und verwendet moderne Räumfahrzeuge und -ausrüstung.

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Die Inanspruchnahme solcher Dienste kann besonders für Unternehmen und Institutionen sinnvoll sein. Eine sorgfältige Planung und klare Vereinbarungen mit einem Winterdienstanbieter sind dabei ratsam. Attbau hebt zudem hervor, dass die ordnungsgemäße Umsetzung der Winterdienstvorschriften wichtig ist, um Bußgelder zu vermeiden und die Sicherheit auf Straßen und Gehwegen zu gewährleisten. Auf diese Weise wird der Winter in Wermelskirchen für alle Bürger sicherer.

Weitere Informationen, Referenzen & Quellen:

https://www.rga.de/lokales/rheinisch-bergischer-kreis/wermelskirchen/winter-in-und-um-wermelskirchen-PG3XBCXIFBFMXKWLO6KV2KM55M.html
https://momm.city/winterdienst-wermelskirchen/

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