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Mittwoch, 26. Februar 2025

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Rückmeldefrist endet heute: Was Empfänger der Soforthilfe wissen müssen

Am 26. Februar 2025 endet die Frist für Zugehörige von etwa 75.000 Empfängern der NRW-Soforthilfe 2020, sich im Rahmen eines neuen Rückmeldeverfahrens zurückzumelden. Dieses Verfahren wurde ins Leben gerufen, nachdem das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) am 17. März 2023 das vorherige Rückmeldeverfahren für rechtswidrig erklärte. Die damit verbundenen Änderungen zielen darauf ab, die Verwendung der öffentlichen Gelder deutlich transparenter zu gestalten.

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Das Land Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass die endgültige Förderhöhe der Soforthilfe basierend auf den im Rückmeldeverfahren übermittelten Angaben festgelegt wird. Ein wesentlicher Bestandteil des Verfahrens ist das Rückmeldeformular, das Empfänger per E-Mail zugeschickt wird. Dies gilt unabhängig davon, ob bereits teilweise oder vollständig zurückgezahlt wurde. Es ist wichtig, dass alle Empfänger auch dann eine Rückmeldung geben, wenn sie die Hilfe bereits zurückgezahlt haben. Laut brd.nrw.de können auch in begründeten Ausnahmefällen individuelle Fristverlängerungen beantragt werden.

Fristen und Rückmeldemöglichkeiten

Die Rückmeldungen müssen bis zum Ablauf der Frist am 26. Februar 2025 eingehen. Antragssteller können ihre Anfragen für eine Fristverlängerung per E-Mail an corona-soforthilfebrd.nrw.de senden. Dabei ist es wichtig, einen Grund anzugeben. Es besteht die Ausnahme, dass eine individuelle Fristverlängerung auch nach Ablauf der Frist beantragt werden kann, was insbesondere für bereits eingereichte, aber noch nicht bearbeitete Anfragen gilt. Die Bearbeitung könnte aufgrund des hohen Anfrageaufkommens allerdings einige Zeit in Anspruch nehmen.

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Das Rückmeldeverfahren bietet den Empfängern auch die Möglichkeit, ihre Verwendung der Hilfsgelder klar darzulegen. Sie können zwischen verschiedenen Optionen wählen, wie zum Beispiel einer tagesscharfen Berechnung oder einer vereinfachten monatlichen Saldierung. Bei vollständiger Rückzahlung kann zudem die Option „Verzicht“ im Formular gewählt werden. Hierbei ist es zu beachten, dass falls die bereits geleistete Rückzahlung höher ist als der erneut errechnete Betrag, eine automatische Rückerstattung des Differenzbetrags erfolgt.

Wichtige Informationen zur Rückzahlung

Das Wirtschaftsministerium NRW hat zusammen mit fünf Bezirksregierungen ein Verfahren konzipiert, das sicherstellen soll, dass die Soforthilfemittel zweckentsprechend verwendet wurden. Empfänger, die sich nicht zurückmelden oder keinen Schlussbescheid erhalten haben, müssen im schlimmsten Fall die gesamte Soforthilfe zurückzahlen.

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Die NRW-Soforthilfe 2020 stellt mit über 430.000 Empfängern und mehr als 4,5 Milliarden Euro an ausgezahlten Zuschüssen das größte Hilfsprogramm in Nordrhein-Westfalen dar. Es ist daher von großer Bedeutung, dass alle Betroffenen die Rückmeldung ernst nehmen, um mögliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen zu vermeiden. Weitere Informationen sowie häufig gestellte Fragen (FAQ) stehen auf der Webseite des Wirtschaftsministeriums NRW bereit.

Weitere Informationen, Referenzen & Quellen:

https://www.brd.nrw.de/NRW-Soforthilfe-2020-Informationen-zur-Rueckmeldung-nach-Fristablauf
https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020-faq-rueckmeldung

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