Zum Jahreswechsel 2025 trat die Grundsteuerreform bundesweit in Kraft, was insbesondere Grundstückseigentümer in Landau betrifft. Die Änderungen in der Berechnung der Grundsteuer sowie der Zahlungspflicht bringen signifikante Veränderungen für die betroffenen Haushalte mit sich. Am 31. Dezember 2024 verlieren alle Grundsteuerbescheide, die vor dem 1. Januar 2025 erlassen wurden, ihre Gültigkeit.
Die Zahlungspflicht dieser Bescheide endet, jedoch bleiben eventuell bestehende Zahlungsrückstände unberührt und müssen weiterhin beglichen werden. Ab dem Jahr 2025 gilt die Verpflichtung zur Zahlung neuer Grundsteuerbescheide, die von der Stadtverwaltung in den kommenden Tagen und Wochen versandt werden. Die Steuerpflichtigen werden gebeten, die Angaben in den neuen Bescheiden, einschließlich Aktenzeichen, Objektbezeichnung und Grundsteuermessbetrag, sorgfältig zu prüfen. Fällige Beträge sowie Zahlungstermine sind klar ausgewiesen.
Umstellung und Informationsangebot
Die Stadtverwaltung von Landau informiert darüber, dass es zu Verzögerungen in der Zustellung der Bescheide kommen kann, die nach den üblichen Steuerterminen erwartet werden. Betroffene Taxpflichtige können bei Rückfragen zur Veranlagung der Grundbesitzabgaben die Stadtverwaltung per E-Mail unter grundsteuer@landau.de oder telefonisch unter 0 63 41/13-2203 und 0 63 41/13-2204 kontaktieren. Weitere Informationen zur Grundsteuerreform sind auf der städtischen Webseite www.landau.de/grundsteuer verfügbar.
Die Grundsteuer selbst wird auf Grundbesitz erhoben, dazu zählen Grundstücke, Gebäude sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe. Eigentümer sind grundsätzlich für die Zahlung verantwortlich, wobei die Möglichkeit besteht, diese Kosten bei Vermietung auf die Mieter zu übertragen. Diese Reform war notwendig geworden, da die bisherigen Berechnungsmethoden auf veralteten Werten basierten und vom Bundesverfassungsgericht eine Neubewertung gefordert wurde. Ab 2025 werden die Grundsteuermessbeträge auf Grundlage neu bewerteter Grundstückswerte ermittelt, was in Nordrhein-Westfalen auf einheitliche Vorgaben zurückgreift.
Finanzielle Auswirkungen der Reform
Die Reform hat auch finanzielle Auswirkungen auf die Kommunen. Einnahmen aus der Grundsteuer fließen in die örtlichen Kassen und unterstützen unter anderem Schulen, Kitas, Straßen sowie kulturelle und sportliche Angebote. Die Grundsteuer wird daher für die finanzielle Stabilität von Städten und Gemeinden als essenziell betrachtet. Die Stadt Werl hat kürzlich beschlossen, die Grundsteuereinnahmen um 1,5 Millionen Euro zu senken, um eine faire Balance zwischen Wohnen und Nicht-Wohnen zu schaffen.
Hebesätze in Werl | Prozent |
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Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) | 672 vom Hundert |
Grundsteuer B (Wohnen) | 790 vom Hundert |
Grundsteuer B (Nicht-Wohnen) | 1.570 vom Hundert |
Die neue Grundsteuer, die ab 2025 zu zahlen ist, wird in Jahresbeträgen fällig: am 01. März, 15. Mai, 15. August und 15. November. Steuerpflichtige, die bereits an einem SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, müssen nichts unternehmen, da die Abbuchung automatisch bei gültigem Bescheid erfolgt. Manuelle Zahlungen sollten erst nach Erhalt des neuen Bescheids erfolgen, daher empfiehlt sich eine Überprüfung bestehender Daueraufträge. Bei Fragen zur Änderung der Zahlungsweise stehen die städtischen Kassen unter stadtkasse@landau.de zur Verfügung.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Grundsteuerreform nicht nur auf politischer Ebene, sondern auch vor Ort in Landau und darüber hinaus relevante Veränderungen mit sich bringt. Während die notwendige Anpassung der Berechnungsmethoden von vielen als überfällig eingeschätzt wird, gibt es auch Bedenken hinsichtlich der finanziellen Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger. Die Stadtverwaltung bittet um Verständnis und Geduld in der Übergangsphase. Umfassende Informationen sind entweder direkt bei den Stadtverwaltungen oder auf den entsprechenden Internetseiten zugänglich.