Die Stadt Dortmund erhebt gemeinsam mit sieben weiteren Großstädten im Nordrhein-Westfalen Klage vor dem Verfassungsgerichtshof des Landes. Der Anlass für die rechtlichen Schritte sind die Geldzuweisungen des Landes NRW für das Jahr 2024, die durch das Gemeinde-Finanzierungsgesetz geregelt werden.
Zu den klagenden Städten zählen neben Dortmund auch Köln, Düsseldorf, Münster, Bonn, Bottrop, Solingen und Wuppertal. Diese Städte argumentieren, dass bestimmte Bestimmungen im Gesetz gegen das Recht auf Selbstverwaltung verstoßen und fühlen sich in ihrer finanziellen Ausstattung benachteiligt.
Klage gegen ungleiche Bewertung
Die Großstädte kritisieren insbesondere die unterschiedliche Bewertung der Steuerkraft im Haushaltsgesetz im Vergleich zu kleineren Städten und Gemeinden. Diese sind in der Regel den Landkreisen zugeordnet und profitieren von einem anderen finanziellen Kontext. Die Kläger haben bereits für die Jahre 2022 und 2023 gegen das Gemeindefinanzierungsgesetz geklagt, wobei die Urteile zu diesen vorherigen Klagen bislang ausstehen.
Der Zeitpunkt der mündlichen Beratung durch die Verfassungsrichter ist noch nicht festgelegt, wie ksta.de berichtet. Das Resultat dieser neuen Klage könnte weitreichende Auswirkungen auf die finanzielle Gestaltung der betroffenen Großstädte haben.