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Montag, 13. Januar 2025

Schwerer Verkehrsunfall auf K 44: Feuerwehr rettet verletzten Insassen!

Schwerer Verkehrsunfall auf der K 44 in Mayen-Koblenz am 13.01.2025: Eine Person schwer verletzt, Feuerwehr im Einsatz.

Revolution im Übersetzungswesen: Neues KI-Tool erleichtert Kontrolle!

Der KI-Demonstrator "Translation Check" von KI.NRW hilft bei der Übersetzungsprüfung von Jahresberichten und spart Zeit.

Traditionsbäckerei Kahl schließt nach 40 Jahren – Ein emotionaler Abschied!

Tasso Kahl beendet nach 40 Jahren seine Bäckerei in Frankfurt. Tradition und herzlicher Abschied prägen den letzten Tag.

Illegale Ruine der Hardenburg: Streit mit Nachbarn eskaliert!

Am 4. Januar 2025 wurde berichtet, dass die Hardenburg als eines der größten Bauwerke seiner Art in der Region bekannt ist. Allerdings steht das Bauwerk in der Kritik, da es illegal erbaut wurde. Die Fertigstellung hatte zu erheblichem Ärger mit der Nachbarschaft geführt. Die Anlage, die mittlerweile zu einer Ruine verkommen ist, erstreckt sich über eine Länge von 180 Metern.

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In einer anderen Angelegenheit wurde kürzlich eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) veröffentlicht, die sich mit dem Urheberrecht und der Nutzung von Drohnenbildern befasst. In dieser Entscheidung stellte der BGH fest, dass die Vervielfältigung und Verbreitung von Drohnenaufnahmen keine erlaubte Nutzung gemäß Paragraph 59 des Urheberrechtsgesetzes darstellt. Diese rechtliche Klärung betrifft unter anderem eine Mediengruppe, die aufgrund der unzulässigen Verwendung von Drohnenfotografien zur Zahlung von Schadenersatz in Höhe von 1.824 Euro an die Verwertungsgesellschaft verurteilt wurde.

Details zu den Gerichtsentscheidungen

Die Richter wogen das Interesse der Urheber an den Bildern gegen die Nutzung in einer Buchveröffentlichung ab und entschieden, dass die Rechte der Urheber in diesem Fall überwiegen. Diese Entscheidung bestätigte ein früheres Urteil des Oberlandesgerichts Hamm aus dem Jahr 2023.
Die FAZ berichtete, dass Urban Pappi von VG Bild-Kunst die enge Auslegung der Schrankenregel durch den BGH begrüßt hat. Die Entscheidung bekräftigt die bestehende Rechtslage zur Panoramafreiheit sowie die Perspektive des Publikums im öffentlichen Raum.

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Zu den abgebildeten Installationen, die bisher in verschiedenen Publikationen verwendet wurden, gehören unter anderem die „Sonnenuhr mit Geokreuz“ im Kreis Recklinghausen, der „Spurwerkturm“ bei Castrop-Rauxel, das „Nachtzeichen“ bei Gelsenkirchen, die „Himmelstreppe“ in Wattenscheid-Leithe und das „Geleucht“ in Moers. Besonders bekannt über die Grenzen von Rhein und Ruhr hinaus ist die Installation „Tetraeder“ bei Bottrop, die von Architekt Wolfgang Christ entworfen wurde.
Die Rheinpfalz berichtete über die aktuellen Probleme im Zusammenhang mit der Hardenburg.

Weitere Informationen, Referenzen & Quellen:

https://www.rheinpfalz.de/pfalz_artikel,-die-hardenburg-im-drohnenflug-%C3%A4rger-beim-bau-zerst%C3%B6rung-und-wandertipp-_arid,5729637.html
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/bgh-urteil-zu-urheberrecht-drohnen-bilder-von-kunst-sind-rechtswidrig-110064377.html

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