Fahrgäste in Nordrhein-Westfalen (NRW) haben seit dem 1. Januar 2025 einige wichtige Änderungen in Bezug auf ihre Rechte bei Zugausfällen und großen Verspätungen. Die neuen Regelungen zur Mobilitätsgarantie sorgen sowohl für Erleichterungen als auch für Kritik aus der Öffentlichkeit. Ein zentrales Element ist die Streichung der Erstattung für Fahrdienste wie Uber.
Diese Entscheidung wurde getroffen, weil Rechnungen von „taxiähnlichen Dienstleistern“ als nicht ausreichend fälschungssicher empfunden werden. Zudem wird die dynamische Preisgestaltung solcher Dienste als wenig transparent angesehen. In den sozialen Medien äußern zahlreiche Nutzer Bedenken, dass der Wegfall der Erstattung für diese Fahrdienste zu höheren Kosten beim Taxi-Transport führen könnte. Vergleichsdaten zeigen jedoch, dass reguläre Taxis in den letzten zwei Jahren oft günstiger waren.
Mobilitätsgarantie und Fahrgastrechte
Die Mobilitätsgarantie ermöglicht Fahrgästen in NRW, bei einer Verspätung von mindestens 20 Minuten alternative Verkehrsmittel zu nutzen und die Kosten erstattet zu bekommen. Dies gilt für alle Verkehrsbetriebe innerhalb des Geltungsgebiets von NRW. Fahrgäste können also mit einem Fernverkehrszug fahren (ein gültiges Ticket ist erforderlich), Taxis nutzen oder Sharing-Angebote in Anspruch nehmen.
Bei der Erstattung ist zu beachten, dass die Höhe der Rückzahlung von der Uhrzeit und der Entfernung abhängt. Tagsüber, also zwischen 5 Uhr und 19.59 Uhr, können Fahrgäste bis zu 30 Euro erstattet bekommen, während es nachts, von 20 bis 5 Uhr, bis zu 60 Euro sind. Bei Fernverkehrszügen sind die gesamten Kosten erstattungsfähig, sofern die Verspätung oder der Zugausfall mindestens 20 Minuten beträgt.
Erstattungsverfahren und Bedingungen
Der Antrag auf Erstattung muss innerhalb von 14 Tagen nach der Fahrt bei dem jeweiligen Verkehrsunternehmen eingereicht werden. Wichtige Informationen, die auf der Quittung vermerkt sein müssen, sind der Name, das Datum, die Uhrzeit und die Wegstrecke der Fahrt. Fahrgäste müssen zunächst in Vorkasse treten und können die Anträge sowohl digital als auch in den Servicecentern der Verkehrsunternehmen einreichen.
Es existieren klare Ausschlusskriterien: Die Mobilitätsgarantie gilt nicht bei Verspätungen, die während der Fahrt auftreten, oder bei verpassten Anschlüssen. Auch die Überfüllung von Verkehrsmitteln oder Ausfälle aufgrund von Streiks, Unwettern oder Naturgewalten machen eine Erstattung nicht möglich.
Diese Regelungen zur Mobilitätsgarantie bieten zwar einige Vorteile, werden jedoch auch kritisch gesehen, da die Änderungen möglicherweise zu höheren Kosten für die Fahrgäste führen könnten. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Interessierte auf den Webseiten der Landesregierung NRW sowie dem WestfalenTarif und mobil.nrw.