Ab dem 1. Januar 2025 erhalten Pflegebedürftige in Deutschland eine umfassende Erhöhung der finanziellen Unterstützung. Die neuen Regelungen, die im Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) 2023 festgelegt wurden, sehen vor, dass alle Leistungen der Pflegekassen um 4,5 Prozent angehoben werden. Dies betrifft nicht nur das Pflegegeld, sondern auch weitere Bereiche der pflegerischen Unterstützung.
Für Pflegegrad 2 wird das Pflegegeld von bisher 332 Euro auf 347 Euro angehoben. Bei Pflegegrad 3 steigt das Pflegegeld von 573 Euro auf 599 Euro. Pflegebedürftige in den höheren Pflegegraden profitieren ebenfalls von Erhöhungen: Pflegegrad 4 erhält künftig 800 Euro statt 765 Euro, und Pflegegrad 5 wird von 947 Euro auf 990 Euro erhöht.
Erhöhung der Pflegeleistungen und neue Regelungen
Pflegesachleistungen für Pflegegrad 2 werden auf 796 Euro angehoben, für Pflegegrad 5 steigt der Betrag auf 2.299 Euro. Auch die Leistungen für Pflegeheimaufenthalte werden angepasst und liegen künftig zwischen 805 und 2.096 Euro. Der Entlastungsbetrag ab Pflegegrad 1 wird von 125 Euro auf 131 Euro erhöht. Weitere Leistungen wie Tages- und Nachtpflege, Kurzzeit- und Verhinderungspflege sowie Zuschüsse zu digitalen Pflegeanwendungen werden ebenfalls erhöht.
Vertiefende Informationen bezüglich der spezifischen Änderungen, die ebenfalls ab 2025 in Kraft treten, wurden von der Verbraucherzentrale bereitgestellt. So steigen die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch von 40 Euro auf 42 Euro, und der Betrag für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen erhöht sich von 4.000 Euro auf 4.180 Euro. Zudem gibt es eine Anpassung der Pauschalleisten für die Pflege von Menschen mit Behinderungen sowie Veränderungen bei den Beitragssätzen zur Pflegeversicherung.
Für Beratung rund um die Pflegeplanung wird eine fachkundige Unterstützung empfohlen. Die compass private Pflegeberatung bietet unter der Service-Nummer 0800 – 101 88 00 kostenlose Beratung an.