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Rettungssanitäter kämpft um Zulassung seiner Helfer-vor-Ort-Gruppe

Rettungssanitäter Marec-Leon Hasenbeck steht im Konflikt mit dem Landratsamt Sigmaringen, da ihm die Zulassung für die Fahrzeuge seiner neu gegründeten Helfer-vor-Ort-Gruppe verweigert wird, was er als Gefahr für die Patientenversorgung ansieht und rechtliche Schritte in Erwägung zieht.

Die Herausforderungen für private Rettungsdienstanbieter in Deutschland stehen im Fokus, insbesondere in Bezug auf die Zulassung von Fahrzeugen für Krankentransporte. Marec-Leon Hasenbeck, ein 26-jähriger Rettungssanitäter aus Sigmaringen, kämpft seit geraumer Zeit für die Genehmigung seiner Helfer-vor-Ort-Gruppe, die entscheidend für die medizinische Versorgung in Notfällen ist.

Der Kampf um die Zulassung

Hasenbeck hatte bereits die Genehmigung für Krankentransporte mit einem Krankenwagen erhalten und führt täglich zwischen sechs und zehn Einsätze durch. Dies zeigt das Bedürfnis nach zusätzlicher medizinischer Versorgung in der Region. Dennoch wurde ihm die Zulassung für seine neuen Fahrzeuge der Helfer-vor-Ort-Gruppe vom Landratsamt Sigmaringen verwehrt, was ihn dazu veranlasste, rechtliche Schritte einzuleiten.

Die Reaktion des Landratsamts

Das Landratsamt hat Hasenbecks Antrag mit dem Argument abgelehnt, er sei fachlich ungeeignet und seine Fahrzeuge nicht ordnungsgemäß ausgestattet. Julians Ziegler, Fachbereichsleiter des Landratsamts, erklärt, dass Helfer-vor-Ort-Gruppen gesetzlich nicht mit Fahrzeugen mit Sondersignalen an Verkehr teilnehmen dürfen, was die Zulassung für Hasenbecks Fahrzeuge ausschloss.

Engagement für die Gemeinschaft

Marec-Leon Hasenbeck ist entschlossen, seine ehrenamtliche Struktur auszubauen. Er hatte bereits eine Helfer-vor-Ort-Gruppe mit fünf Fahrzeugen gegründet, ausgestattet mit medizinischen Hilfsmitteln. Seine Vision umfasst die Bereitstellung schnellerer Hilfe und die Überwindung von bürokratischen Hürden, um akute Gefahren für Menschen zu mindern.

Kritik an der Bürokratie

Hasenbeck kritisiert die Bürokratie des Landratsamts. Er ist der Meinung, dass private Anbieter wie er dazu beitragen könnten, die Hilfsfristen im Krankentransport zu verkürzen und damit dem Gemeinwohl zu dienen. Der Fachbereich Brand- und Bevölkerungsschutz betont hingegen, dass nach dem baden-württembergischen Rettungsgesetz keine neuen privaten Anbieter in den Markt eintreten können, was die Situation für Hasenbeck zusätzlich erschwert.

Zukunftsausblick und rechtliche Auseinandersetzungen

Während der Unternehmer weiter gegen die Entscheidung des Landratsamts kämpft, plant er bereits die nächsten Schritte und hat das Regierungspräsidium sowie das Innenministerium kontaktiert. Er ist bereit, mit seinem Anwalt alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen und will eine Dienstaufsichtsbeschwerde einleiten sowie eine Anzeige wegen unterlassener Hilfeleistung erstatten.

Schlussfolgerung

Die Situation von Marec-Leon Hasenbeck beleuchtet die Schwierigkeiten, mit denen private Anbieter im Gesundheitssektor konfrontiert sind. Sein Engagement für eine bessere medizinische Versorgung in seiner Region zeigt den wichtigen Bedarf an einem System, das es ermöglicht, schnellere und effizientere Rettungsdienste bereitzustellen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen müssen möglicherweise überarbeitet werden, um den wachsenden Anforderungen in der Notfallversorgung gerecht zu werden.

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