Am 20. März 2025 führte die Polizeiinspektion Altenkirchen umfassende Geschwindigkeitskontrollen im Dienstgebiet durch. Diese Maßnahmen finden regelmäßig statt, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen und Tempoverstöße zu ahnden. Besonders in den Abendstunden der kontrollierten Bereiche wurde ein verstärktes Augenmerk auf die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten gelegt. Wie die Rhein-Zeitung berichtet, wurden auf der Bundesstraße 256, im Bereich Isert, sechs Fahrzeugführer ertappt, die die Höchstgeschwindigkeit überschritten. Zusätzlich verstießen zwei Fahrer gegen das Überholverbot.
In Bruchertseifen, auf der Koblenzer Straße, wurden vier weitere Fahrer registriert, die ebenfalls die zulässige Geschwindigkeit überschritten hatten. Besonders alarmierend war der Fall eines 61-jährigen Motorradfahrers, der ohne erforderliche Fahrerlaubnis unterwegs war. Gegen die betroffenen Fahrer wurden entsprechende Verfahren eingeleitet, um die Verstöße zu ahnden.
Techniken der Geschwindigkeitsmessung
Die Polizei nutzt unterschiedliche Techniken, um Geschwindigkeitsverstöße festzustellen. Zu den gängigen Methoden gehören Radaranlagen, Lichtschranken, Lasermessgeräte sowie Piezo- und Induktionsmessverfahren. Diese Techniken ermöglichen präzise Messungen der Fahrzeuggeschwindigkeit. Die Kontrollen können entweder stationär mit fest installierten Blitzern oder mobil mit tragbaren Blitzgeräten durchgeführt werden. Der Bussgeldkatalog hebt hervor, dass die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit eine grundlegende Verkehrsregel ist, deren Missachtung konsequent bestraft wird.
Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen drohen den Fahrern direkt Sanktionen, die im Bußgeldkatalog verankert sind. Dazu gehören Bußgelder, Punkte in Flensburg oder sogar ein Fahrverbot, was für viele Verkehrsteilnehmer ernsthafte Konsequenzen haben kann. Für Fahranfänger gelten besonders strenge Regelungen: Wer die Geschwindigkeit um mehr als 21 km/h überschreitet, erhält einen A-Verstoß, was nicht nur die Probezeit verlängert, sondern auch die Teilnahme an einem Aufbauseminar nach sich ziehen kann.
Wichtig zu beachten ist, dass bei Geschwindigkeitsmessungen Toleranzen abgezogen werden: 3 km/h bei Geschwindigkeiten unter 100 km/h und 3 % bei höheren Geschwindigkeiten. Private Geschwindigkeitsüberwachungen hingegen besitzen keine Beweiskraft in rechtlichen Verfahren.
Aufklärung und Sicherheit im Straßenverkehr
Die regelmäßigen Geschwindigkeitskontrollen sind ein wesentlicher Bestandteil der Verkehrssicherheit und dienen der Aufklärung der Autofahrer. Dies betont auch der Artikel auf Bussgeld-Info, wo darüber informiert wird, dass die Einhaltung der Verkehrsregeln zwingend erforderlich ist. Die Polizeiinspektion Altenkirchen steht unter der Leitung von Frank Feldhäuser, PHK, und ist erreichbar unter Telefon: 02681 946-0 oder per E-Mail an pialtenkirchen@polizei.rlp.de.