Die Stadt Bad Dürkheim steht vor einer entscheidenden Herausforderung: Bis zum 30. Juni 2028 muss ein kommunaler Wärmeplan erstellt werden. Dies ist eine gesetzliche Vorgabe, die aus dem am 1. Januar 2024 in Kraft tretenden Wärmeplanungsgesetz (WPG) resultiert. Das Gesetz wurde am 17. November 2023 vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Ziel ist es, die Wärmeversorgung auf Treibhausgasneutralität umzustellen, um die Klimaschutzziele der Bundesregierung bis 2045 zu erreichen. Für Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern wie Bad Dürkheim gilt eine Frist bis 2028 für die Erstellung des Plans, während größere Gemeinden bis 2026 liefern müssen.
Die konkrete Ausarbeitung des Wärmeplans erfolgt durch das Büro Team für Technik in einem Zeitraum von Februar 2024 bis April 2025. Der Bau- und Entwicklungsausschuss der Stadt beschloss in seiner Sitzung am 30. Januar 2025 die Offenlage des Entwurfs. Dieser wird gemäß § 13 Abs. 4 WPG für mindestens 30 Tage zur Einsichtnahme bereitgestellt.
Öffentliche Einsichtnahme und Stellungnahmen
Von 10. Februar bis 12. März 2025 wird der Wärmeplan im Foyer des Bürgerbüros der Stadtverwaltung Bad Dürkheim, Mannheimer Straße 24, zur Einsichtnahme verfügbar sein. Die Bürger können den Plan während der folgenden Dienststunden einsehen:
- Montag: 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr
- Dienstag: 08:00 – 14:00 Uhr
- Mittwoch: 07:00 – 12:00 Uhr
- Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
- Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten ist die Einsichtnahme nach Vereinbarung möglich. Zudem ist der Wärmeplan auf der Homepage der Stadt Bad Dürkheim einsehbar. Bürger können Stellungnahmen per E-Mail an klimaschutz@bad-duerkheim.de senden oder schriftlich abgeben. Auch eine mündliche Vorbringung während der öffentlichen Sitzungen ist möglich. Die Stadtverwaltung hat zusätzlich einen Kontakt für Fragen eingerichtet: die Klimaschutzmanagerinnen unter den Durchwahlnummern 06322 935-2132 oder -2133.
Der Weg zur Klimaneutralität
Das Wärmeplanungsgesetz fordert eine umfassende Bestands- und Potenzialanalyse der lokalen Gegebenheiten. Der geplante Wärmeplan muss ein Zielscenario erstellen, Wärmeversorgungsgebiete einteilen und eine Umsetzungsstrategie für eine klimaneutrale Wärmeversorgung entwickeln. Technologieoffene Planungen sind ebenfalls möglich, wobei sowohl zentrale (z.B. Fernwärme) als auch dezentrale Lösungen (z.B. Wärmepumpen) in Betracht gezogen werden können.
Das bundespolitische Ziel ist es, bis zum Jahr 2030 mindestens 50% der leitungsgebundenen Wärme klimaneutral zu erzeugen. Zudem sind Vorgaben festgelegt, dass jedes Wärmenetz bis 2030 zu 30% und bis 2040 zu 80% mit Wärme aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme gespeist werden soll. Die Stadt Bad Dürkheim hat mit der Erstellung des Wärmeplans ein wichtiges Projekt begonnen, um diesen ambitionierten Klima-Zielen gerecht zu werden und aktiv zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen beizutragen. Der kommunale Wärmeplan wird somit zu einem zentralen Instrument für die nachhaltige Entwicklung der Stadt.