Am Samstag, den 11. Januar 2025, wurde in Grünstadt ein 45-jähriger Mann von der Polizei während einer Verkehrskontrolle auf der Asselheimer Straße gestoppt. Durch den Polizeibeamten wurde ein deutlicher Atemalkoholgeruch aus dem Fahrzeug des Mannes festgestellt, was eine Überprüfung notwendig machte. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab alarmierende 1,4 Promille.
Infolge des hohen Wertes wurde dem Fahrer die Weiterfahrt untersagt. Die Polizisten sicherten sowohl die Fahrzeugschlüssel als auch den Führerschein des Mannes und brachten ihn zur Polizeiinspektion Grünstadt, wo eine Blutentnahme vorgenommen wurde. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr eingeleitet, was ihn nicht nur vor rechtliche Herausforderungen stellt, sondern auch erhebliche Konsequenzen für seinen Führerschein nach sich ziehen wird. Die Polizeidirektion Neustadt/Weinstraße berichtet von diesem Vorfall.
Gesetzliche Bestimmungen zur Promillegrenze
In Deutschland gelten strenge Regelungen in Bezug auf Alkohol am Steuer. Bereits ab 0,3 Promille können relative Fahruntüchtigkeit und gegebenenfalls Konsequenzen folgen. Ab 0,5 Promille und bis zu 1,09 Promille handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von 500 Euro und 2 Punkten in Flensburg geahndet werden kann. Ein Fahrverbot von einem Monat könnte zudem verhängt werden. Ab einem Wert von 1,1 Promille, wie im Fall des 45-Jährigen, wird die absolute Fahruntüchtigkeit festgestellt, was strafbar ist.
Besonders gravierende Folgen kann es ab einem Promillewert von 1,6 geben: In solchen Fällen ist eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) verpflichtend. Diese Vorschriften sind nicht nur für Autofahrer, sondern auch für Bus-, Taxi- und Gefahrgutfahrer anzuwenden, die sogar einer 0,0-Promillegrenze unterliegen. Ein Verstoß gegen diese Grenzwerte führt zu hohen Bußgeldern und Punkten im Fahreignungsregister. Diese Informationen stellt der ADAC zur Verfügung.
Konsequenzen und Rückwirkungen
Die möglichen finanziellen und rechtlichen Folgen für den Betroffenen sind erheblich. Bei Alkoholunfällen besteht das Risiko, dass die Kfz-Haftpflichtversicherung Regressforderungen von bis zu 5000 Euro erhebt. Im Rahmen einer Vollkaskoversicherung kann je nach Höhe des Alkoholgehalts nur ein Teil oder gar kein Schadensersatz gezahlt werden.
Wenn es zu einem Bußgeldbescheid oder Strafbefehl kommt, besteht die Möglichkeit des Einspruchs. Der Verlauf des Verfahrens entscheidet letztendlich über die konkreten Strafen, die in Tagessätzen, abhängig vom Nettogehalt, verhängt werden können. Ein Führerscheinentzug sowie Sperrfristen sind weitere Maßnahmen, die in Fällen von Alkoholdelikten zu erwarten sind. Der Vorfall vom 11. Januar ist ein deutliches Beispiel dafür, wie gefährlich und rechtlich belastend das Fahren unter Alkoholeinfluss ist.