Ein geflüchteter Afghaner sorgt für erheblichen Unmut in der Unterkunft in Windesheim bei Bad Kreuznach, nachdem er Mitbewohner sowohl bedroht als auch angegriffen hat. Laut SWR kam der Mann im September 2023 in die Region und lebte zuvor in einer Wohngemeinschaft in der Verbandsgemeinde Rüdesheim. Wegen wiederholter Vorfälle, darunter Angriffe mit einem Stock und Sachbeschädigungen, entschied die lokale Verwaltung, den Flüchtling in eine Notunterkunft zu verlegen.
Der Bürgermeister von Windesheim, Markus Lüttger, berichtete von religiösen Bedrohungen des Mannes gegenüber seinen Mitbewohnern. Um die Sicherheit der Bewohner zu gewährleisten, wurde ein Sicherheitsdienst eingestellt, der die Unterkunft rund um die Uhr bewacht. Der Kreis Bad Kreuznach trägt monatlich 40.000 Euro für diesen Dienst. Der Sicherheitsdienst fungiert hierbei nicht zum Schutz des geflüchteten Mannes, sondern dient dem Schutz der anderen Bewohner und des Personals.
Rechtliche Schritte und Staatsanwaltschaft
Gegen den Mann wurden bereits vier Anzeigen wegen Sachbeschädigung und Körperverletzung erstattet. Er muss sich in naher Zukunft vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach verantworten. Der Leitende Oberstaatsanwalt Gerd Deutschler erklärte, dass die Taten in diesem Fall keine Untersuchungshaft rechtfertigten. Landrätin Bettina Dickes hatte bereits im November 2022 die Abschiebung des Mannes gefordert, nachdem sein Asylantrag unanfechtbar abgelehnt wurde. Das rheinland-pfälzische Integrationsministerium hat Schritte zur Abschiebung eingeleitet, findet jedoch aufgrund fehlender diplomatischer Beziehungen zu den Taliban auf Hindernisse.
Der Flüchtling hat sich in der Vergangenheit geweigert, zur Klärung seiner Identität beizutragen, und hat keine Papiere. Eine Abschiebehaft kann in Deutschland erst angeordnet werden, wenn ein konkreter Rückführungstermin feststeht. Der Deutsche Bundestag hat in diesem Kontext einen Migrationsantrag der CDU zugestimmt, der einen Ausreisearrest für ausreisepflichtige Straftäter fordert.
Sicherheitskonzepte für Flüchtlingsunterkünfte
Angesichts der Vorfälle wird deutlich, wie wichtig gut durchdachte Sicherheits- und Schutzkonzepte für Flüchtlingsunterkünfte sind. Das Bundesfamilienministerium und UNICEF haben bereits 2016 eine Bundesinitiative zum Schutz geflüchteter Menschen in Unterkünften ins Leben gerufen. Diese Initiative zielt darauf ab, gute Unterbringungsbedingungen in Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften zu schaffen und stellt Mindeststandards bereit, die insbesondere die Sicherheit vulnerabler Gruppen gewährleisten sollen. Laut BMFSFJ sind dazu Regelungen und Module entwickelt worden, die laufend aktualisiert werden.
Zu den schutzbedürftigen Personen in diesen Programmen gehören unter anderem Minderjährige, Menschen mit Behinderungen, Schwangere und Opfer von Gewalt sowie Menschenhandel. Der Schutz von Frauen und anderen vulnerablen Gruppen wird besonders hervorgehoben. Diese Schutzkonzepte sollen sicherstellen, dass gewaltschutzrelevante Vorfälle präventiv minimiert werden, um ein sicheres Umfeld in den Unterkünften zu schaffen.
Die Herausforderung, aggressives Verhalten unter geflüchteten Menschen zu managen, wird von Politikern wie dem rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Alexander Schweitzer erkannt, der bundesweite Lösungen zur Unterbringung von aggressiven Flüchtlingen fordert. Julia Klöckner, CDU-Bundestagsabgeordnete, hat sich ebenfalls für eine schnelle Lösung zur Abschiebung des Afghaners ausgesprochen.