Das Standesamt der Stadt Bad Kreuznach hat am 18. März 2025 bekannt gegeben, dass aufgrund einer angespannten personellen Situation mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen ist. Die Stadtverwaltung bittet die Bürger um Verständnis für diese möglichen Verzögerungen und empfiehlt, Anliegen frühzeitig zu planen. Besonders wichtig ist, dass für alle Dienstleistungen des Standesamts eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich ist. Diese kann empfohlen per E-Mail unter standesamt@bad-kreuznach.de erfolgen, um Wartezeiten zu verhindern.
Darüber hinaus ist das Standesamt in dringenden Fällen auch telefonisch erreichbar unter 0671/800-198. Hierbei wird jedoch darauf hingewiesen, dass telefonische Anfragen oft zu längeren Wartezeiten führen können. Die Stadt empfiehlt, auch die Möglichkeit zu nutzen, eine Rückrufnummer in der E-Mail anzugeben, um die Kontaktaufnahme zu erleichtern.
Wichtige Informationen zum Personenstandswesen
Das Standesamt der Stadt Bad Kreuznach informiert außerdem über verschiedene Aspekte des Personenstandswesens. Online sind bereits zahlreiche Hinweise verfügbar, die den Bürgern bei Fragen und Anliegen helfen können. User werden ermutigt, direkt Kontakt mit dem Standesamt aufzunehmen und sich über die jeweiligen Abläufe zu informieren. Dies ist besonders relevant für die Eheschließung, da die Voraussetzungen hierfür vom Standesamt bestätigt werden müssen.
Eine Eheschließung kann innerhalb von sechs Monaten nach der Anmeldung in jedem deutschen Standesamt erfolgen, wobei das Eheschließungsstandesamt frei wählbar ist. Für die Heiratsanmeldung ist eine verbindliche Terminvereinbarung notwendig, weshalb eine frühzeitige Kontaktaufnahme empfohlen wird. Sollten die Eheschließenden im selben Standesamt wie die Anmeldung heiraten, kann die Eheschließung gleich direkt besprochen werden.
Für Paare, die in einem anderen Standesamt heiraten möchten, ist es ratsam, rechtzeitig einen Termin zu vereinbaren. Zudem dürfen maximal zwei Trauzeugen zur Eheschließung hinzugezogen werden, wobei dies nicht zwingend erforderlich ist. Bei unzureichenden Deutschkenntnissen ist die Hinzuziehung eines beeidigten Dolmetschers erforderlich.
Am Tag der Eheschließung müssen sich die Eheschließenden, eventuell auch die Trauzeugen und der Dolmetscher, mit einem gültigen Reisepass oder Personalausweis ausweisen. Für Eheschließungen an ausgewählten Samstagen im Jahr sollte ebenfalls im Voraus beim Standesamt erfragt werden, ob und wie viele Termine verfügbar sind.
Die Stadt Bad Kreuznach bedankt sich für die Geduld und das Verständnis der Bürger in dieser herausfordernden Situation. Weitere Informationen und Details zu möglichen Dienstleistungen sind auf der Webseite der Stadt Bad Kreuznach zu finden.