Am 22. Januar 2025 sind Autofahrer in Wittlich aufgefordert, die Geschwindigkeitsbegrenzungen strikt zu beachten. In der Stadt sind mobile Blitzer im Einsatz, die darauf abzielen, Raser und Drängler zur Einhaltung der Verkehrsregeln zu bewegen. Laut news.de wurden zwei Hauptstandorte für Geschwindigkeitsmessungen bekannt gegeben.
Die Blitzer wurden am 22.01.2025 um 15:11 Uhr in der Belinger Straße, Bombogen, festgestellt, wo eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h gilt. Ein zweiter Blitzer steht auf der L 141, die eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 70 km/h aufweist. Hier wurde die Kontrolle bereits um 14:09 Uhr durchgeführt. Diese Orte werden auf Basis aktueller Informationen festgelegt, und es kann jederzeit mit weiteren Geschwindigkeitskontrollen im gesamten Stadtgebiet gerechnet werden.
Rechtliche Konsequenzen für Geschwindigkeitsüberschreitungen
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) sieht klare Maßnahmen gegen Geschwindigkeitsübertretungen vor. Autofahrer, die die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreiten, müssen mit empfindlichen Bußgeldern und möglichen Fahrverboten rechnen. Besondere Aufmerksamkeit wird auf das unzulässige Mitführen und Nutzen von Radarwarnern und Blitzer-Apps während der Fahrt gelegt.
Gemäß bussgeldkatalog.org sind der Betrieb und die Mitführung von Geräten, die Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzeigen oder stören, laut Paragraf 23, Absatz 1b der StVO strikt untersagt. Bei Nutzung dieser Technologie während der Fahrt drohen Strafen von bis zu 75 Euro sowie ein Punkt in Flensburg.
Radarwarner und Blitzer-Apps im Fokus
Radarwarner können sowohl in Form von Apps als auch eigenständigen Geräten oder in Navigationssystemen vorkommen. Ihre Hauptfunktionen sind die Warnung vor Blitzern sowie die Störung von Geschwindigkeitsmessungen, was illegal ist. Der Besitz dieser Geräte ist zwar nicht strafbar, ihre Nutzung während der Fahrt kann jedoch als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Die Nutzung von Blitzer-Apps fordert ständige GPS- und Internetverbindungen und wird als nicht zulässig betrachtet. Dennoch sind Blitzerwarnungen durch Radiosender erlaubt, da sie der Verkehrssicherheit dienen. Bei Navigationsgeräten ist das Vorhandensein von Radarwarnern erlaubt, solange die Blitzerwarnfunktion deaktiviert ist. Eigenständige Radarwarner können beschlagnahmt werden, was die Bedeutung der Kenntnis der rechtlichen Rahmenbedingungen unterstreicht.