Das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Förderung des Programms „Familienzeit NRW“ verlängert. Diese Unterstützung richtet sich an Familien aus Nordrhein-Westfalen mit geringem Einkommen, die sich keinen Urlaub leisten können. Die Initiative, die seit 2021 besteht, erfreut sich großer Beliebtheit, wie auch land.nrw berichtet.
Für die neue Förderphase stehen im Landeshaushalt stolze 2,4 Millionen Euro zur Verfügung. Familienministerin Josefine Paul hebt die grundlegende Bedeutung von Erholungszeiten für Familien hervor, die oft im Alltag stark beansprucht sind und dringend eine Auszeit benötigen.
Zielgruppe und Bedingungen
Das Programm richtet sich nicht nur an einkommensschwache Familien, sondern auch an alleinerziehende Eltern, kinderreiche Familien und Familien mit pflegebedürftigen Kindern oder Kindern mit Handicap. Wie diakonie-reisedienst erläutert, können die Familien für Aufenthalte in Familienferienstätten einen Eigenanteil von 50 Euro pro erwachsener Person und 25 Euro pro Kind leisten. Die Organisation der Reisen erfolgt durch den Reisedienst der Diakonie Ruhr-Hellweg, der Familien bei der Antragstellung unterstützt und sie in passende Einrichtungen vermittelt.
Für die Antragstellung müssen Familien über das Onlineportal familien.web einen Antrag einreichen. Pro Familie kann nur ein Antrag gestellt werden, und die Teilnahme ist alle zwei Jahre möglich. Familien, die bereits im Jahr 2024 teilgenommen haben, sind im Jahr 2025 nicht antragsberechtigt. Während der Osterferien kann die Antragstellung vom 6. bis 29. Februar 2025 erfolgen, die Buchung der Familienferienstätten erfolgt nach erfolgreicher Antragsprüfung.
Vielfältige Angebote in Familienferienstätten
Das Programm bietet mehr als nur einen einfachen Urlaub. Familien bekommen die Möglichkeit, Erholungszeiten zu erleben, die nicht nur den Abstand vom Alltag fördern, sondern auch den Zusammenhalt stärken. Insgesamt stehen bundesweit rund 80 Familienferienstätten zur Verfügung, die eine Vielzahl an Unterkünften in unterschiedlichen Landschaften anbieten, darunter am Meer und in den Bergen. Viele dieser Einrichtungen sind auch auf die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung oder pflegebedürftigen Personen ausgelegt, wie das Bundesfamilienministerium hervorhebt.
Die Familienferienstätten organisieren pädagogisch begleitete Freizeitangebote und bieten Kinderbetreuung sowie verschiedene Aktivitäten an. In der Hochsaison verzichten die Einrichtungen in der Regel auf Preissteigerungen, was ebenfalls dazu beiträgt, die Erholung für Familien bezahlbar zu halten. Zudem gibt es die Möglichkeit, Zuschüsse oder vergünstigte Preise in Abhängigkeit von Einkommen und regionalen Förderprogrammen in Anspruch zu nehmen.