Jagdgesetz in Rheinland-Pfalz: Jäger empört über neue Regeln!

Der Entwurf eines neuen Jagdgesetzes in Rheinland-Pfalz sorgt derzeit für massive Kontroversen. Die geplanten Änderungen, die am vergangenen Freitag im Ministerrat beschlossen wurden, stehen vor der Debatte im Landtag. Sichtlich besorgt über die bevorstehenden Regelungen ist die Jägerschaft, die sich durch den Entwurf von Umweltministerin Katrin Eder (Die Grünen) getäuscht fühlt. Der Landesjagdverband kritisiert die neuen Maßnahmen als „Artenschutz-Skandal“ und befürchtet, dass das Gesetz darauf abzielt, die Abschusszahlen von Wildtieren zu erhöhen. Dabei wird auf ein allgemeines Misstrauen hingewiesen, das in der Jägerschaft gegenüber dem Gesetzesentwurf besteht. Dies äußert auch die CDU-Landtagsfraktion durch ihren Vertreter Horst Gies, der selbst leidenschaftlicher Jäger ist.

Gies warnt, dass die geplanten Maßnahmen die Kompetenzen der Jägerschaft erheblich einschränken und fragt sich, wo in diesem Entwurf der Tierschutz bleibt. Neben der Kritik an der Priorisierung der Waldbewirtschaftung über Artenschutz und Hege hat Gies auch Sorgen um potenzielle Konflikte geäußert. Diese könnten zwischen Behörden, Waldbesitzern, Jägern und Naturschützern entstehen. Zudem betont er, dass das Vertrauen in die Jägerschaft massiv gestört sei und fordert eine Stärkung der lokalen Akteure, die er im Landtag thematisieren will.

Proteste und Unterstützung

Die Jägerschaft hat bereits mit eindrucksvollen Protesten auf die Thematik reagiert. Vor dem Grünen-Parteitag in Idar-Oberstein demonstrierten sie mit Transparenten und ausgeweideten Reh-Kadavern gegen die Gesetzesinitiative. Die Proteste sind ein Zeichen des Unmuts und einer tiefen Besorgnis über die Zukunft der Jagd in Rheinland-Pfalz.

Gleichzeitig äußern Naturschützer, darunter der BUND, ihre Zustimmung zu dem neuen Jagdrecht. Sie sehen in den Veränderungen eine notwendige Anpassung zur naturnahen Waldbewirtschaftung im Kontext des Klimawandels. Kernpunkte des neuen Jagdrechts sind die Anpassung der Jagd an die Walderneuerung sowie die Festlegung eines Mindestabschussplans bei drohenden Wildschäden an der Waldentwicklung. Diese Aspekte sind Teil eines Gesetzes, das voraussichtlich im April 2027 in Kraft treten soll.

Geplante Änderungen im Detail

Unter den zahlreichen Vorschlägen sind folgende Änderungen vorgesehen:

  • Verbot der Ausbildung von Jagdhunden mit lebenden Enten.
  • Verbot von sofort tödlichen Fallen.
  • Hegeverpflichtung zum Schutz von Jungwild.
  • Verbot von bleihaltiger Büchsenmunition mit einer fünfjährigen Übergangsfrist.
  • Mitjagdregelungen zwischen Grundbesitzern und Jagdpächtern bei Wildschäden.
  • Ausbildung urbaner Wildberater für den Umgang mit Wildtieren in Städten.
  • Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht mit hohen Hürden für Abschüsse.

Die vorgelegte Gesetzesinitiative ist das Ergebnis langjähriger Verhandlungen und stellt einen Versuch dar, verschiedenen Interessen Rechnung zu tragen. Doch die anhaltenden Konflikte und die klar geäußerte Unzufriedenheit der Jägerschaft werfen Fragen über die künftige Umsetzung und Akzeptanz des Gesetzes auf. Auch die Erhebung von personenbezogenen Daten durch den Landesjagdverband erfordert klare Transparenz, insbesondere im Hinblick auf den Datenschutz.

Für weitere Informationen steht der Landesjagdverband Rheinland-Pfalz zur Verfügung, erreichbar über die Kontaktdaten auf ihrer Webseite.

Die Debatte um das neue Jagdgesetz wird mit Spannung erwartet, und es bleibt abzuwarten, wie die unterschiedlichen Parteien auf die vorgebrachten Bedenken reagieren werden. Die kommenden Tage und die Landtagsdiskussion könnten darüber entscheiden, in welche Richtung die Jagdpolitik in Rheinland-Pfalz sich entwickeln wird.

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