Am 7. April 2025 hat der Prozess gegen einen 38-jährigen Bosnier vor dem Landgericht Zweibrücken begonnen, der beschuldigt wird, Teil einer Betrugsbande zu sein, die durch sogenannte Schockanrufe ältere Menschen überlistet hat. Im Mittelpunkt des Verfahrens steht eine 77-jährige Seniorin aus Zweibrücken, die am 19. September 2024 zehn Goldbarren im Gesamtwert von 80.000 Euro an einen angeblichen „Boten“ übergab, nachdem sie durch einen beunruhigenden Telefonanruf veranlasst wurde.
Während des Anrufs wurde der Seniorin mitgeteilt, dass ihre Tochter aufgrund eines tödlichen Verkehrsunfalls in Untersuchungshaft sei. Diese dramatische Nachricht, die sich später als Täuschung herausstellte, sorgte dafür, dass die Frau zunächst skeptisch war, da ihre Tochter zu diesem Zeitpunkt auf Fuerteventura lebte. Trotz ihrer Bedenken überzeugte sie die Anruferin, indem ihr ein Aktenzeichen, der Name der Anruferin sowie eine Telefonnummer genannt wurden und versichert wurde, dass die Goldbarren nur als Pfand dienen würden.
Die Vorgehensweise der Betrüger
Der Angeklagte, so die Anklage, war Teil einer Bande von mindestens fünf Personen, die ältere Menschen gezielt ansprachen. Ein Mitglied der Bande gab sich häufig als Staatsanwältin oder Gerichtshelferin aus. So wurde im Fall der Seniorin nicht nur die Kaution für die „Inhaftierung“ der Tochter thematisiert, sondern auch die Zusicherung einer späteren Gutschrift von 86.000 Euro auf ihrem Konto durch einen angeblichen Bankmitarbeiter.
Am 4. Oktober 2024 kam es zu einem weiteren Vorfall, bei dem eine weitere Geschädigte aus dem Kreis Birkenfeld über 50.000 Euro und Schmuck übergab. Zudem wurde am 8. Oktober 2024 ein Betrag von 25.000 Euro aus Mosbach (Baden-Württemberg) in das Verfahren aufgenommen. Insbesondere diese Übergriffe zeigen, dass die kriminelle Masche in der Region weitreichende Folgen hatte und zahlreiche Menschen betraf.
Ermittlungen und rechtliche Konsequenzen
Die Staatsanwältin Claudia Feß hat dem Angeklagten gewerbsmäßigen Bandenbetrug vorgeworfen und betont, dass dieser als Abholer der Beute fungierte. Es wurde festgestellt, dass der Beschuldigte bei einer Polizeikontrolle mit einem unversicherten Fahrzeug und ohne Führerschein aufgegriffen wurde. Dabei konnten einige gestohlene Dinge sichergestellt werden, jedoch blieben die Goldbarren der Seniorin unauffindbar.
Der Angeklagte hat sich zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen nicht geäußert. Der Prozess wird bis zum 30. April mit weiteren fünf Verhandlungsterminen fortgesetzt, um die Hintergründe und das Vorgehen dieser Betrugsmasche weiter zu beleuchten. Laut zeit.de wird damit gerechnet, dass der Prozess aufgrund der Komplexität der Fälle und der Anzahl der Geschädigten längere Zeit in Anspruch nehmen könnte.